Symbolbild Strafgesetzbuch
Der Angeklagte versetzte dem Opfer mehrere Schläge.
APA/HARALD SCHNEIDER

Wien – Am Landesgericht ist am Dienstag eine tätliche Auseinandersetzung im Wilhelmsdorfer Park in Wien-Meidling verhandelt worden, die einen 67-jährigen Mann das Leben gekostet hat. Ein 33-Jähriger wurde wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (Paragraf 86 Strafgesetzbuch) zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde er aufgrund einer ihm bescheinigten Gefährlichkeit im Sinn des Paragrafen 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Mit Notwehr argumentiert

Der Angeklagte hatte sich vor einem Schöffensenat mit Notwehr verantwortet. Er meldete gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

Zu der Auseinandersetzung war es am 23. August 2023 gekommen, nachdem der Angeklagte von einer Gruppe – drei Männer und eine Frau – angestänkert worden war, weil er auf einer Parkbank gelegen und geraucht hatte. Nach einem ersten Wortgefecht kam es zu Tätlichkeiten, wobei der Angeklagte von der Gruppe umringt, zu Boden gerissen, geschlagen und getreten wurde – dies und die folgenden Szenen sind auf einem Handyvideo dokumentiert, das ein unbeteiligter Zeuge angefertigt hatte und das in der Verhandlung zentrales Beweismittel war.

Auf dem Video ist zu sehen, wie die Gruppe von dem Mann nach einiger Zeit wieder ablässt und sich entfernt. Der 33-Jährige rappelt sich auf und geht dann – offenbar schimpfend und weiter auf Konfrontationskurs – auf den 67-Jährigen und dessen Ehefrau zu. Der 67-Jährige tritt in Richtung des 33-Jährigen, trifft ihn aber nicht, die Frau schlägt mit ihrer Handtasche auf den 33-Jährigen ein. Darauf versetzt der 33-Jährige dem 67-Jährigen zwei Faustschläge ins Gesicht, nach dem zweiten fällt der Mann rücklings um und kracht mit dem Hinterkopf auf den Asphalt.

Schwere Hirnverletzungen

Der 67-Jährige erlitt dabei schwere Hirnverletzungen: Neben einem Berstungsbruch des Schädeldachs traten Blutungen zwischen den Hirnhäuten und Prellungen des Gehirngewebes auf, die in weiterer Folge zum sogenannten Locked-in-Syndrom führten. Der Mann war bei vollem Bewusstsein vollständig gelähmt. Am 18. Oktober starb er an einer dadurch aufgetretenen Dekompensation des Herz-Kreislauf-Systems, wobei Vorerkrankungen – ein überstandener Herzinfarkt, Bluthochdruck, Dekompensation und Adipositas – das Ableben beschleunigten, wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp ausführte. Die Faustschläge seien jedenfalls kausal für den Tod gewesen, betonte Klupp.

"Es war ein Angriff auf meine Person", sagte der Angeklagte. Er selbst habe die Polizei gerufen, nachdem es zu der Streiterei mit der Gruppe gekommen sei. Nachdem sich die Polizeibeamten entfernt hätten, seien die anderen "richtig" auf ihn losgegangen, verwies der 33-Jährige auf das Video: "Die haben von allen Seiten auf mich eingeschlagen. Ich wollte nie zuschlagen." (APA, 30.4.2024)