Köln – Im Fall einer mehr als zwölf Stunden verschwundenen Dreijährigen in der deutschen Stadt Köln will der beschuldigte 70-Jährige das Kind fälschlicherweise für eines seiner Enkelkinder gehalten und daher in seine Wohnung geholt haben. Das habe der Mann gegenüber der Polizei in Deutschland gesagt, teilte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft am Montag mit.

"Der Beschuldigte hat gegenüber der Polizei angegeben, er habe das Mädchen am Abend des 10. Mai vor seiner Wohnungstür wahrgenommen und für eines seiner Enkelkinder gehalten, weshalb er das Kind mit in die Wohnung genommen habe", sagte der Sprecher. Ob diese Angaben nachvollziehbar seien oder nicht, sei noch Gegenstand der Ermittlungen.

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Um das vermisste Mädchen zu finden, hat die Polizei in Köln unter anderem bei Anrainern geläutet, um diese zu befragen.
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Verschwunden im Park

Die Dreijährige aus Kassel, die mit ihren Eltern Verwandte in Köln besucht hatte, war am Freitagabend in einem Park im Stadtteil Kalk verschwunden. Sie sei mit ihrer Tante unterwegs gewesen, als diese ihre Nichte aus den Augen verloren habe, berichteten die Ermittler. Der Park sei zu dem Zeitpunkt "sehr gut gefüllt" gewesen.

Die Polizei suchte anschließend mit einem Großaufgebot nach dem Mädchen. Dabei sei auch bei Anrainern geläutet worden, um diese zu befragen und Hinweise zu bekommen. In der Wohnung des 70-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus unweit des Parks sei das Kind schließlich gefunden worden – mehr als zwölf Stunden nach seinem Verschwinden. Der Mann habe bei seiner Festnahme keinen Widerstand geleistet, hatte die Staatsanwaltschaft am Wochenende erklärt.

Konkrete Hinweise auf einen körperlichen Übergriff ergaben sich nach Angaben der Ermittler auch nach ärztlicher Begutachtung des Kindes nicht. Der vorläufig festgenommene 70-Jährige kam am Sonntag wieder frei. Wie das Mädchen in die Wohnung gelangt war und wie lange es sich dort aufhielt, war zunächst weiter unklar. Ein familiäres Verhältnis gebe es den Erkenntnissen nach nicht, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. In dem Fall würden weiterhin Zeugen befragt. (APA, 13.5.2024)