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AP/Kay Nietfeld

Wien - Stefan Gergely hat schon vorgebaut: Billiger Gipskarton teilt sein Lokal Silberwirt in Wien-Margareten in zwei Räume, im Durchgang hängt ein dünner Vorhang. So könnte die Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern aussehen, die ab 1. Jänner in allen Lokalen, die größer als 50 Quadratmeter sind, vorgeschrieben ist. Nach einer Kontrolle durch das Magistratische Bezirksamt gäbe es wohl eine saftige Strafe bis zu 10.000 Euro, denn im Gesetz steht, dass "gewährleistet sein muss, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt". Nur: Wie das bewerkstelligt werden soll, dafür gibt es im Vorhinein keine behördliche Zuständigkeit. Auch die Baubehörde überprüft Einreichungen nicht darauf, ob sie dem Tabakgesetz genügen. Genau dieses Fehlen einer Zuständigkeit für richtiges Abteilen hat Gastronom Gergely nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeklagt.

Auch für Wolf Szymanski, Rechtssektionschef des Innenministeriums im Ruhestand, ist der Fall klar: "Nulla poena sine lege - keine Strafe ohne Gesetz." Oder anders ausgedrückt: Wenn es keine Behörde gibt, die Baupläne im Sinne des Nichtraucherschutzes absegnet, kann ein Wirt nicht für etwaige Unzulänglichkeiten zur Verantwortung gezogen werden", so der Jurist.

"Erst wenn es Opfer gibt"

Ob die VfGH-Beschwerde Erfolg haben wird, ist dennoch fraglich. "Denn der Gerichtshof entscheidet oft erst, wenn es Opfer gibt. Das Gesetz tritt aber erst Anfang 2009 in Kraft", erläutert Rechtsanwalt Karl Engelhart, der die Beschwerde eingebracht hat. Er ist aber der Meinung, dass das Gesetz schon jetzt Folgen hat, weil Gastronomen ja gezwungen seien, rechtzeitig Wände einzuziehen. Genau genommen müssten Wirte die Planung bereits gemeldet haben. Andernfalls könnten sie um die Übergangsfrist, die maximal bis Juli 2010 gewährt wird, umfallen.

Ziviltechniker Erich Kern ist überhaupt der Meinung, dass nur doppeltürige Schleusen sich ausbreitende Rauchschwaden einigermaßen verhindern können. Für den Silberwirt hat der Diplomingenieur drei Varianten durchgerechnet: 3500 Euro für eine Gipskartonwand und Drehflügeltür, 10.300 für eine Wand aus Holz und Glas samt Drehtür, 36.100 Euro für die zusätzliche Installation einer Luftschleuse. "Aber auch wenn mit einem Lüftungssystem im Raucherbereich ein Unterdruck erzeugt wird, der die Luft nicht hinüberlässt, gibt es keine 100-prozentige Sicherheit", so Kern. Schon das Öffnen eines Fensters verändere die Zirkulation entscheidend.

100 Millionen Euro

In Österreich gibt es 60.000 Wirte. Wenn 10.000 davon umbauen müssen und jeweils 10.000 Euro dafür ausgeben, betragen die Gesamtkosten 100 Millionen Euro. "Ein teurer Pfusch", befindet Gergely und erinnert daran, dass auf EU-Ebene die Bestrebungen ohnehin auf ein generelles Rauchverbot in Lokalen abzielten. "Dann waren unsere Investitionen überhaupt für die Katz", befürchtet der Wiener Promiwirt. Die Gipskartonverschandelung im Silberwirt hat er nach der Pressekonferenz gleich wieder entfernt.

Völlig ungeklärt ist noch, wie Wirte mit Gästen, die gegen ein Rauchverbot verstoßen, umgehen sollen. Die Polizei wird Nikotinsünden jedenfalls nicht ahnden. (Michael Simoner/DER STANDARD, Printausgabe, 24. Oktober 2008)