Wien - Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde in Österreich zwar praktisch zeitgerecht umgesetzt, die notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament wird von der Opposition wegen Querelen rund um den Spitzeluntersuchungsausschuss aber immer noch blockiert. Laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) könnte deswegen Österreich gar ein EU-Vertragsverletzungsverfahren drohen.

Die technische Umsetzung habe zeitgerecht geklappt, betont Marcin Kotlowsky, Sprecher des zuständigen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt, Josef Ostermayer (SPÖ). Das Portal, das es einem Gewerbetreibenden etwa aus Polen erlaubt, im Internet und an einer Stelle nachzusehen, welche Behördenauflagen er hat, wenn er sein Geschäft auch in Österreich betreiben will, ist online. Das Online-Portal wird als der wesentliche Schritt zur Beseitigung rechtlicher und bürokratischer Hindernisse gesehen und will Klein- und Mittelbetriebler wie Tischler, Architekten oder Wirte animieren, mit ihrem Geschäft innerhalb der EU zu expandieren.

Beobachter meinen, dass auch österreichische Gewerbetreibende das Portal gerne aufsuchen werden, da auch für sie die jeweiligen Behördenauflagen (Einholung von Genehmigungen, Erfüllung von Meldepflichten etc.) nicht so einfach zu durchblicken sind. Es sei dies ein entscheidender Schritt zum Bürokratieabbau, da es in Österreich ja nicht nur Bundes-, sondern auch häufig neun unterschiedlichen Landesauflagen nachzukommen gilt. Ganz war die heimische Wirklichkeit auch nicht abbildbar: Für Gewerbe, für die unterschiedliche Landesregeln gelten (Beispiel: Rauchfangkehrer), müssten Ausnahmen geschaffen werden.

Noch ist das Portal lediglich in Deutsch gehalten, in den ersten Monaten 2010 soll Englisch dazukommen. Der Ehrgeiz ist da, dass das Portal irgendwann in allen EU-Sprachen konsumierbar ist. Allerdings, so Kotlowsky, wolle man zuerst überprüfen, aus welchen EU-Staaten die meisten Anfragen kommen und dort Übersetzungsschwerpunkte legen. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Printausgabe, 2.10.2010)