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Bewerberdaten dürfen nicht in die Hände von Dritten gelangen

Hunderte Bewerbungsunterlagen im Müll - diesen Fund machte der Nachbar einer Direktmarketingfirma in Deutschland im Herbst vergangen Jahres. Zwei 750-Liter-Papiertonnen voller Aktenordner inklusive Fotos, Zeugnissen, Lebensläufen und Anschreiben sollen von der Firma gefüllt worden sein. Theoretisch hätten diese Unterlagen in die Hände von beliebigen unbefugten Personen gelangen können - mit privaten Daten, die durchaus zuordenbar sind. Wie privat sind Bewerbungsunterlagen eigentlich und wie müssen Firmen in Österreich damit umgehen?

Keine Einsicht für Dritte

"Wie bei allen personenbezogenen Daten gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, das heißt, werden sie für den Zweck, für den sie verarbeitet werden, nicht mehr gebraucht, sind sie zu vernichten", weiß Gregor König vom Büro der Datenschutzkommission. Dabei solle natürlich darauf geachtet werden, dass diese Daten auch von Dritten nicht eingesehen werden können - dies könne nämlich eine Verletzung des Datengeheimnisses darstellen, die verwaltungsstrafbewehrt ist. Verletzen Firmen das Datengeheimnis, sind durchaus Strafen vorgesehen: Der Strafrahmen erstreckt sich laut dem Datenschutzexperten auf bis zu bis 18.890 Euro. "Diese Strafen wurden vorgesehen, weil personenbezogene Daten nicht an unbefugte Dritte gelangen sollen, die daraus einen Einblick in die Privatsphäre des Betroffenen erlangen können", erklärt König.

Vorsicht bei Onlinebewerbungen

Aber auch jeder Bewerber selbst sollte - vor allem bei Onlinebewerbungen - vorsichtig sein: Die britische Polizei hat mit einer Datenschutzorganisation ein Experiment durchgeführt, bei dem viele auf ein unseriöses Jobangebot hereingefallen sind und damit persönliche Daten an Kriminelle übermittelt haben. Immerhin gibt man auf der Jobsuche viele Daten von sich preis. "Bei Bewerbungen im Internet sollte man auf die Seriosität des Unternehmens achten - zum Beispiel nach dem Unternehmen googeln - man ist grundsätzlich nicht der erste, der auf unseriöse Jobvermittler hereinfällt", warnt auch Datenschutzexperte König.

Seriöse Jobportale sollten die Sicherheit der persönlichen Daten von Bewerbern gewährleisten: "Daten sollten ganz allgemein und auch bei Jobvermittler-Portalen gemäß Datenschutzgesetz von Sicherheitsmaßnahmen begleitet sein. Dies schließt die sichere Verwahrung ebenso mit ein wie den Schutz vor unbefugten Zugriffen", weiß König - § 14 im Datenschutzgesetz beschreibt diese Maßnahmen allgemein und führt einzelne Beispiele an. (mat, derStandard.at, 1.3.2010)