Manchmal hinkt Österreich ziemlich hintennach, im Namensrecht beispielsweise. Zwar dürfen (!) Mann und Frau auch nach der Eheschließung ihre Namen behalten, für die gemeinsamen Kinder aber heißt es: entweder/oder. Im Fall von Uneinigkeit bekommt das Kind automatisch den Namen des Vaters. Und warum? Weil der Papschi nach patriarchalem Bewusstseinsstand der Familienernährer und somit -vorstand ist? Oder handelt es sich schlicht um eine österreichische Variante der (Un-)Gleichberechtigung?

Nur wenige Frauen behalten ihren Namen, die meisten wählen den Doppelnamen, wer will anders heißen als sein Kind? Wenn die Eltern nicht heiraten, kriegt der Nachwuchs automatisch den Namen der Mutter. Auch nicht besser. Diese seltsame Namensregelung dient laut ÖVP dem Familienzusammenhalt. Darüber darf man grübeln: Was ist das für ein Zusammenhalt, wenn Kinder anders heißen als ihre Mütter oder Väter?

Kinder, deren Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, sollten deshalb den Namen des Vaters und den der Mutter, schlicht: einen Doppelnamen bekommen können. Sogar im katholischen Spanien tragen die Kids zwei Familiennamen: an erster Stelle den des Vaters, an zweiter den (Geburts-)Namen der Mutter. Europa, wir kommen - irgendwann, gewiss, auch in der Jetztzeit an! (Andrea Schurian, DER STANDARD/Printausgabe, 02.02.2010)