Wien - Die Aufforderung von Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP), das ÖBB-Management möge bis Mitte Februar endlich Vorschläge zur Abschaffung der so genannten "Allgemeine Nebengebührenbezugspauschale" (ANP) machen und damit ÖBB-Pensionsprivilegien abschaffen (und bis 2045 bis zu 1,2 Milliarden Euro an Mehrkosten sparen), ist keine einfache Übung. Denn wohl war die im Gehaltsabkommen 2002 von ÖBB-General Rüdiger vorm Walde eingeführte ANP per Unterschrift in mehr als 32.000 ÖBB-Dienstverträge eingepflanzt, streichen lässt sie sich laut Rechtsexperten aber nicht pauschal, sondern nur per Einzelvertrag. Ob der Aufwand lohnt, ist fraglich. Denn die ANP ersetzte dutzende, zum Teil exotische Nebengebühren, die die ÖBB-Gehaltsabrechnung zu einer Geheimwissenschaft gemacht hatten. Wer nicht im Schichtbetrieb arbeitet, also 60 Prozent der ÖBBler, bekommt seither keine Zulagen mehr. Daran will die ÖBB-Führung nicht kratzen, zumal aktive und pensionierte ÖBBler deutlich höhere Pensionssicherungsbeiträge zahlen, als nach ASVG Versicherte (siehe Tabelle).

Bei nach 1995 angestellten ÖBBlern sind die brutto rund 100 Euro Pauschale überhaupt Gehaltsbestandteil laut KV, also per Gesetz kaum auszuhebeln. Eine Änderung der Bemessungsgrundlage wiederum wäre verfassungsrechtlich problematisch. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 02.02.2010)