Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: Archiv

In den vergangenen Wochen ist wieder deutlich Bewegung in die Diskussion um die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekommen.  Vor allem die Neubesetzung der EU-Kommission könnte hier nun noch einmal nachhaltige Auswirkungen haben, so lässt die neue Justizkommissarin Viviane Reding in einem aktuellen Spiegel-Interview mit recht kritischen Aussagen zur EU-Richtlinie aufhorchen.

Prüfung

Immerhin kündigt sie darin an, die Vorratsdatenspeicherung noch dieses Jahr auf den "Prüfstand" stellen zu wollen. Dass es dabei nicht nur um Detailfragen geht, verdeutlicht eine weitere Aussage von Reding: Die - zumindest - sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten könne das Grundrecht der BürgerInnen auf Privatsphäre erheblich einschränken, zeigt sich die Justizkommissarin besorgt.

Alternativen

Insofern wolle man prüfen, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung überhaupt notwendig sei, oder ob nicht andere, weniger einschneidende Maßnahmen ausreichend seien.  Auch die Länge der vorgeschriebenen Datenspeicherung soll neu geprüft werden. Zusätzlich gelte es herauszufinden, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der mit Dezember verbindlichen Grundrechtscharta der EU kompatibel ist.

Grundsatzurteil

Mit Spannung wird in dieser Causa derzeit aber auch nach Deutschland geschaut: Soll doch dort am Dienstag der Bundesverfassungsgerichtshof sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. Der scheidende Präsident der Behörde, Hans-Jürgen Papier, hebt dabei schon im Vorfeld die Erwartungen an, gegenüber der DPA kündigt er ein "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten" an, das für internationale Beachtung sorgen solle. (red, derStandard.at, 01.03.10)