Eine Einigung der Regierung gibt es zu einem neuen Insolvenzrecht für Unternehmen. Über diese Reform war lange verhandelt worden. Am Montag verkündeten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Sozialminister Rudolf Hundstorfer schließlich die Einigung.

Mit der Reform soll die Sanierung von in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmen in Eigenverwaltung unterstützt werden. Parallel dazu wurde eine Punktation für Änderungen bei Privatkonkursen vereinbart.

Anstelle des derzeit bestehenden Konkurs- und Ausgleichverfahrens soll es künftig ein einheitliches Insolvenzverfahren geben. Das Motto laute: "Retten statt ruinieren", erklärte Bandion-Ortner. Man wolle den Makel des Scheiterns beseitigen, aber auch Sanierungschancen für Unternehmen erhöhen, Konkursverschleppungen verhindern, Konkursabweisungen mangels Masse zurückdrängen und die Verfahrensstrukturen vereinfachen.

Schuldnern soll laut Bandion-Ortner ein halbes Jahr lang ein "Schutzschild" übergestülpt werden. Ordentliche Kündigungen etwa von Miet- oder Leasingverträgen sollen in dieser Zeit nicht möglich sein.

Ein wesentlicher Punkt der Reform ist laut Bandion-Ortner der neu geschaffene Sanierungsplan. Je nach wirtschaftlicher Ausstattung und auch abhängig von den vorgelegten Unterlagen wird es künftig entweder ein Sanierungsverfahren mit Sanierungsplan und 20-prozentiger Schuldnerquote oder aber eines mit Eigenverwaltung und 30-prozentiger Quote geben. Bei Letzterem kann ein Schuldner, der das Sanierungsverfahren besonders sorgfältig vorbereitet, das Unternehmen selbstständig fortführen.

Bei den Privatkonkursen will die Regierung verstärkte Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden schaffen und soziale Härtefälle angemessen behandeln. Dabei soll insbesondere eine Restschuldbefreiung in jenen Fällen gewährt werden, in denen eine Verbesserung der Zahlungsmöglichkeit in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. (APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 02.03.2010)