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Nach wie vor gesperrt: 800-Meter-Weltmeisterin Caster Semenya.

Foto: APA/AP/Schalk van Zuydam

Johannesburg - Für 800-m-Weltmeisterin Caster Semenya gilt weiterhin bis zur abschließenden Klärung des Streits um ihr Geschlecht durch den Weltverband IAAF ein internationales Startverbot. Dagegen wollen ihre AnwältInnen vor Gericht erzwingen. Die beauftragte Kanzlei kündigte in Johannesburg an, dies "bald" zu tun.

Der Weltverband IAAF wird nach Angaben des südafrikanischen Verbandes (ASA) erst bis Juni seine Untersuchungen abschließen: Dabei soll die Geschlechtszugehörigkeit Semenyas geklärt werden. Bis zur Bekanntgabe der Tests darf sie keine Wettkämpfe bestreiten.

Spekulationen über Comeback

"Die IAAF hat versichert, die medizinische Untersuchung schnellstmöglich abzuschließen, und uns gebeten, ihr Startverbot für Caster Semenya während des laufenden Prüfungsprozesses zu beachten", sagte ASA-Sprecher Ray Mali am Dienstag zu Spekulationen über ein Comeback der 19-Jährigen.

Semenya, die sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale besitzen soll, war im Herbst 2009 gut drei Monate nach der WM in Berlin als Titelgewinnerin bestätigt worden. Schon vor dem WM-Finale hatten Medien über den Fall berichtet und damit die Kontroverse um die Geschlechtszugehörigkeit der Athletin ausgelöst. Seit Berlin hat Semenya kein Rennen bestritten.  Dennoch gilt eine Rückkehr auf die Laufbahn aufgrund ihrer weiterhin ungeklärten Situation als fraglich.

Von Prüfung betroffen

Die Athletin selbst äußerte sich diesbezüglich optimistisch. "Ich erkläre hiermit öffentlich meine Rückkehr in den Wettkampf-Sport", sagte sie. Semenya betonte, dass es ihrer Ansicht nach "kein Hindernis" für eine baldige Rückkehr gebe.

Zugleich erklärte die 19-Jährige, dass sie alles tun werde, um die Untersuchungen der IAAF zu unterstützen. Sie sagte aber auch: "Ich bin von einer unberechtigten und in die Privatsphäre eingreifenden Prüfung betroffen, die in die intimsten und privatesten Details meines Lebens geht." (APA)