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Die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden, die sogenannten Einheitswerte, wurde zuletzt im Jahr 1988 festgelegt, nie an die Inflation angepasst und sind dementsprechend veraltet

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Wien - Ein vom Finanzministerium zur Begutachtung ausgeschickter Gesetzesentwurf hatWien - "Die Regierung wird nicht darum herumkommen, über eine Erhöhung der Grundsteuer nachzudenken", ist IHS-Chef Bernhard Felderer laut "Wiener Zeitung" überzeugt. Natürlich müsste man sehr vorsichtig vorgehen und dürfe die Einheitswerte nur moderat anheben - das sei besser, als Substanz bei Vermögen anzugreifen, so Felderer. Wenn sich die Regierung zu vermögensbezogenen Steuern durchringe, sei die Grundsteuererhöhung dafür der erste Kandidat. Jene sei auch die einzige Steuer, die man ohne großen Schaden für den Wirtschaftsstandort erhöhen könne, sagt Felderer zur "Wiener Zeitung".

Sowohl IHS als auch das Wirtschaftsforschungsinstitut hätten dafür Berechnungen angestellt, heißt es in dem Bericht. Eine Anhebung des Einheitswertes - mit oder ohne Land- und Forstwirtschaft und Ausnahmen für Eigenheimbesitzer - könnte Mehreinnahmen bis zu 1,2 Milliarden Euro bescheren.

Modernisierung oder nicht

Hintergrund dieser Diskussion ist eine Verschiebung der Hauptfeststellung der Einheitswerte durch Finanzminister Josef Pröll. Die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden, die sogenannten Einheitswerte, wurde zuletzt im Jahr 1988 festgelegt, nie an die Inflation angepasst und sind dementsprechend veraltet. Bei den aktuellen Diskussionen um Steuerreformen war davon ausgegangen worden, dass es auch zu einer Modernisierung - also Anhebung - dieser Werte kommen müsse.

Allerdings war zuletzt im Finanzministerium von hohem Verwaltungsaufwand die Rede, weshalb im Gesetzesentwurf davon Abstand genommen wurde. Der Pressesprecher von Finanzminister Josef Pröll, Harald Waiglein, sagte jüngst zur Austria Presseagentur, es fehle der politische Wille; mitten in der Krise wolle man nicht eine Grundsteueranhebung durchführen. (red)