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Ab 2012 ist die Haltung von zur Fleischgewinnung bestimmten Kaninchen in Käfigen verboten. Der nun vorliegende Entwurf sieht allerdings vor, dass nur Tiere ab dem 35. Lebenstag in Buchtensystemen untergebracht werden müssen. Die Elterntiere oder auch Zuchthasen wären weiter zu einem Leben hinter Gittern bestimmt

Foto: AP/Winfried Rothermel

Wien - Die Grünen steigen kurz vor Ostern für Kaninchen auf die Barrikaden: Ein Entwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger (S) zur Tierhalteverordnung ist am Gründonnerstag von Bundessprecherin Eva Glawischnig heftig kritisiert worden. "Der Gesundheitsminister geht vor der Agrarlobby in die Knie", betonte die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner. Das ab 2012 vorgesehene Käfigverbot etwa müsse für alle Kaninchen gelten. Für diese Forderung macht sich auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) mit als Hasen verkleideten Aktivisten stark.

Käfigverbot nicht für alle vorgesehen

Ab 2012 ist die Haltung von zur Fleischgewinnung bestimmten Kaninchen in Käfigen verboten. Der nun vorliegende Entwurf sieht allerdings vor, dass nur Tiere ab dem 35. Lebenstag in Buchtensystemen untergebracht werden müssen. Die Elterntiere oder auch Zuchthasen wären weiter zu einem Leben hinter Gittern bestimmt. Ein Großteil der 550.000 kommerziell gehaltenen Kaninchen leben allerdings unter tierquälerischen Bedingungen, erklärten Glawischnig und die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner.

Stöger-Ressort will Einwände prüfen

Ein Ministeriumssprecher erklärte zu den Vorwürfen, dass sie alle bis jetzt zum Verordnungsentwurf eingebrachten Einwände noch prüfen wollen. Im Gesundheitsministerium arbeite eine Expertengruppe an der Evaluierung neuer Haltemethoden für Zucht- und Mastkaninchen. Bis zum Inkrafttreten des Käfigverbots für Kaninchen 2012 soll das Projekt abgeschlossen sein und die Erkenntnisse  in die Tierhalteverordnung einfließen.

Weniger Stallplatz für Rinder

Der Verordnungsentwurf toleriere weiters zehnprozentige Abweichungen von den Werten der 1. Tierhalteverordnung. Das bedeute weniger Platz und weniger artgerechte Haltung, zum Beispiel auch bei Liegeboxen für Rinder. Die Grünen sehen "teilweise Rückschritte zu der Situation vor dem Tierschutzgesetz" von 2005.

Weniger Platz für ein Huhn als ein DIN-A-4-Blatt

Brunner fordert u.a. eine Beschränkung der Besatzdichte für Masthühner auf 25 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter. Das wären dann maximal 17 Tiere statt der jetzt vorgesehenen 28. "Da stünde jedem Tier gegen Ende der Mast nur noch eine Dreiviertelseite eines DIN-A-4-Blattes zur Verfügung."

Mastschweine schon Verlierer 2005

Mastschweine - "schon die Verlierer beim Tierschutzgesetz 2005" - leben zu 85 Prozent auf Vollspaltenböden, 98 Prozent müssen ohne Stroheinstreu auskommen.

Ei-Kennzeichnungspflicht in Gastronomie

Beim Osterei immerhin sei Österreich seit dem Verbot der Käfighaltung "vorbildhaft". Was noch fehle, sei die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittel und Gerichte in der Gastronomie, die Ei als Zutat enthalten.(APA)