Eine Abhöraktion der US-Regierung unter Präsident George W. Bush, die sich gegen eine islamische Stiftung mit Sitz im US-Staat Oregon richtete, war illegal. Zu diesem Urteil ist am Mittwoch ein Bundesrichter in San Francisco gekommen. Die Lauschaktion im Jahr 2004 im Rahmen der Terrorismusbekämpfung sei ohne richterliche Genehmigung erfolgt und damit verfassungswidrig gewesen, zitierte der "San Francisco Chronicle" aus der Entscheidung von Richter Vaughn Walker. Die islamische Wohltätigkeitsstiftung Al-Haramain, die nach Bekanntwerden der Lauschaktion geklagt hatte, könne nun eine Entschädigung verlangen, so Walker.

Verdacht

Bush hatte der Nationalen Sicherheitsbehörde NSA kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 die Genehmigung erteilt, bei Verdacht terroristischer Verbindungen ohne jede gerichtliche Erlaubnis internationale Telefongespräche von US-Bürgern abzuhören und E-Mails zu lesen. Der Präsident beharrte darauf, dass er dazu die Befugnis habe, obwohl Ende der 70er Jahre eigens ein geheimes Gericht zur Beaufsichtigung behördlicher Lauschaktionen geschaffen worden war.

Die islamische Stiftung hatte durch ein vertrauliches Schreiben erfahren, dass zwei Anwälte der Organisation belauscht worden waren. Al-Haramain-Anwalt Jon Eisenberg begrüßte Walkers Entscheidung am Mittwoch. Dies zeige, dass das gesamte Abhörprogramm der Bush-Regierung gesetzeswidrig war. "Jeder muss das Gesetz befolgen, auch der Präsident", sagte Eisenberg nach Angaben der Zeitung.

Eine Sprecherin des Justizministeriums in Washington teilte dem Sender CNN mit, dass das Urteil geprüft werde. Innerhalb von 45 Tagen muss das Gericht darüber informiert werden, ob Berufung eingelegt wird. (APA/dpa)