Sydney - Im Kampf gegen den Walfang hat Australien nun den Internationalen Gerichtshof in Den Haag angerufen. Dieser soll laut der am Dienstag veröffentlichten Klage höchstrichterlich feststellen, dass die von Japan geduldete Jagd auf die Meeressäuger unzulässig ist. Tokio erlaubt den Walfang offiziell aus "wissenschaftlichen Gründen". Das Fleisch der Tiere landet jedoch immer wieder in Feinschmecker-Restaurants des asiatischen Landes.

In der australischen Klage werden die Fangquoten seit Beginn eines Moratoriums 1986 genauestens aufgeführt. In dem Moratorium gibt es eine Ausnahmeklausel, die den Walfang aus wissenschaftlichen Gründen erlaubt. Mit Verweis auf diese Klausel erlegten Japans Walfänger den Angaben zufolge zwischen 1987 und 2005 allein in der Antarktis 6.800 Minkwale. In den 31 Jahren vor Inkrafttreten des Moratoriums seien dagegen weltweit nur 840 Minkwale getötet worden, argumentiert Australien. Es gebe zudem klare Beweise, "dass das Fleisch der Tiere auf den Geschäftstheken landet".

Japan reagierte mit Unverständnis auf das australische Vorgehen. Das Einreichen der Klage durch Sydney sei "äußerst bedauerlich", sagte ein Regierungssprecher in Tokio. Die Juristen der Regierung würden nun die Klage studieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Kompromissvorschlag

Die Walfangkommission hatte im vergangenen Monat einen neuen Kompromissvorschlag zur Jagd auf die Meeressäuger präsentiert. Danach sollen Japan, Island und Norwegen weiter jagen dürfen, die Zahl der getöteten Tiere jedoch in den nächsten zehn Jahren deutlich reduzieren. Damit würde allerdings das Walfangmoratorium fallen und kommerzieller Walfang erstmals wieder offiziell erlaubt, hatten Umweltschutzorganisationen scharf kritisiert. Der "Kompromiss", der kein finales Ausstiegsszenario enthält, wäre ein massiver Rückschritt für den internationalen Walschutz, hieß es. (APA/red)