Karlsruhe - Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die langjährigen Haftstrafen in einem "Ehrenmord"-Prozess vor dem Landgericht Kleve bestätigt. Das Landgericht hatte den Vater einer im März 2009 getöteten 20-jährigen Kurdin zu lebenslanger Haft verurteilt, ein Bruder des Opfers zu neuneinhalb Jahren sowie einen russischen Mitangeklagten zu einer siebeneinhalbjährigen Haftstrafe. Der BGH verwarf laut einer Mitteilung vom Mittwoch die Revisionen der Angeklagten. Damit sind die Verurteilungen rechtskräftig.

Die 20-jährige Kurdin, die gegen den Willen ihres Vaters eine Liebesbeziehung mit einem Albaner hatte, war laut Gericht getötet worden, nachdem ihre Familie von einer heimlichen Abtreibung erfahren hatte. Vater und Sohn lockten die junge Frau aus der Wohnung in dem Ort Rees, schließlich würgte der junge Mann seine Schwester mit einem Seil bis zur Bewusstlosigkeit. Anschließend erschlugen er und der mitangeklagte Russe die junge Frau. (APA/AFP)