Brüssel/Washington - Das umstrittene SWIFT-Abkommen zur Abfrage von Daten europäischer Bankkunden durch US-Terrorfahnder trat am Sonntag in Kraft. Wer eine "verdächtige" Überweisung tätigt, kann nun ins Visier der amerikanischen Sicherheitsbehörden geraten. Bereitgestellt werden die Daten vom belgischen Finanzdienstleister SWIFT, der täglich 15 Millionen Überweisungen zwischen 8.300 Banken weltweit abwickelt. Datenschützer haben massive Kritik am Abkommen geübt, das auch eine rückwirkende Auswertung von Bankdaten erlaubt. Auf Kritik stößt auch die lange Speicherdauer der Daten von fünf Jahren.

EU-Bürger können US-Behörden klagen

Das Europaparlament, das eine erste Version des SWIFT-Abkommens im Februar abgelehnt hatte, konnte einige datenschutzrechtliche Verbesserungen erreichen. Laut dem im Juli abgesegneten Abkommen können EU-Bürger gegen eine missbräuchliche Verwendung ihrer Bankdaten durch die US-Behörden klagen. Auch soll ein EU-Beamter die Auswertung der Daten in Washington überwachen und gegebenenfalls stoppen können. Der EU-Vertrauensmann wird aber erst in zwei bis drei Monaten ernannt, ein interimistischer Verantwortlicher soll seine Tätigkeit in der US-Hauptstadt in den nächsten Tagen aufnehmen. (APA)