"Grüne Bügel" für Motorräder

Foto: Rottenberg

Es sei ihr, erregt sich Leserin B., Unrecht widerfahren: Als sie ihr Fahrrad wieder einmal an einem grünen Fahrradabstellbügelensemble nicht anhängen konnte, weil das Bügelding mit Motorrädern vollgeparkt war, habe sie einen Polizisten auf den Missstand hingewiesen. Doch der habe abgewinkt: "Das ist erlaubt", dann sei er weitergegangen. Dies, schnaubt die Leserin, sei "schlicht unverschämt!"

Doch der Polizist war weder unverschämt, noch belog er die Dame: Wiens "grüne Bügel" werden von der Stadtverwaltung zwar im Dienste des Eigenlobes gerne als Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs ins Treffen gebracht - de iure und de facto, bestätigt jedoch auch Alec Hager von der "IG Fahrrad", darf hier alles parken, was einspurig ist.

Dies, bedauert der Radlobbyist, "wird in Infobroschüren der Stadt auch beworben. Da lässt sich momentan nicht dran rütteln."

Ob dies denn auch für jene Bügel gelte, die nicht auf der Fahrbahn errichtet sind, setzt Leserin B "aus gegebenen Anlass, etwa vor dem Museumsquartier" nach - und erhält immerhin theoretische Satisfaktion: Auf dem Gehsteig, erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer, dürfen einspurige Kraftfahrzeuge "nie parken - außer es gibt eindeutige Bodenmarkierungen". Dass vor rangierenden Autos zwischen Fahrradabstellbügeln gesicherte Motorräder aber abgeschleppt werden könnten, glaubt Hoffer nicht: "Sie müssten so verkehrsbehindernd stehen, dass Fußgänger nicht vorbeikommen - aber durch die Radabstellbügel geht ja niemand durch." Ahnbar wäre derlei Mopedparken aber schon, meint Hoffer. Allerdings glaubt er, dass wohl weder Parksheriffs noch Polizisten da aktiv werden: "Und wo es keinen Kläger gibt, gibt es eben auch keinen Richter." (Thomas Rottenberg/DER STANDARD/Automobil/27.08.2010)