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"Mit mir stimmt irgendetwas nicht, das weiß ich" - Bernhard F. beim Prozess am Landesgericht Linz.

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Linz - Eine hagere Gestalt nimmt auf der Anklagebank Platz. Bernhard F. trägt einen dunklen Anzug, das Gesicht ist aschfahl. Die Anklage wirft dem gelernten Tischler Mord, Vergewaltigung und Störung der Totenruhe vor und fordert die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Und selbst Verteidiger Andreas Mauhart hält seinen Mandanten für "schuldig, hochgradig abartig, gefährlich und nicht zurechnungsfähig".

Laut Gutachten ist der Angeklagte aber eingeschränkt zurechnungsfähig, leidet an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung. Bernhard F. bekennt sich "voll schuldig". Vor Richter Fritz Wimbauer schildert der Mühlviertler emotionslos und detailgetreu die Morde. Margarethe H. habe er am Abend des 25. Mai 2009 kennengelernt. "Sie wollte bei mir übernachten, was ich nicht wollte. Ich bin sie aber nicht losgeworden." Auf dem Weg zu einem nahen Wald sei ihm dann klar geworden: "Jetzt muss ich sie abkrageln." Ob er schon vorher einmal daran gedacht habe, jemanden zu töten, will Richter Wimbauer wissen. "Ja, damit ich meine Wut einmal loswerde. Ich fress immer alles rein." Margarethe H. sei aber ein Zufallsopfer gewesen. Bernhard F. würgt die 60-Jährige mit dem Riemen ihrer Handtasche, bis sie bewusstlos zu Boden geht. Sticht dann 60 Mal mit einem Taschenmesser - "des is eigentlich nix zum Abkrageln" - auf sein Opfer ein, vergeht sich am Leichnam. Und schneidet seinem Opfer eine Brust ab - "ich wollte wissen, was drunter ist".

Zehn Monate später besucht Bernhard F. dann am 16. März 2010 Andrea F. in ihrer Wohnung. Eigentlich sollte der Tischler einen schadhaften Holzboden reparieren. "Doch plötzlich ist die Andrea pudelnackert dagestanden, und ich will doch nix von einer älteren Frau." Bernhard F. kennt nur einen Ausweg. Er greift zum Schal und würgt sein Opfer bewusstlos. Dann rammt er der Frau laut Anklage insgesamt sechs Küchenmesser in die Brust, schneidet ihr die Kehle durch, schlitzt die Bauchdecke auf.

Der Tischler stopft den Rachen der Frau mit Murmeln voll und misshandelt sein Opfer. Bernhard F. stellt einen Blumentopf auf den Leichnam, bemalt den Körper mit Blut. Und legt eine Wasserflasche neben den Kopf der Toten. "Falls sie aufwacht und Durst hat, Herr Rat. Ja, ich weiß, dass ich eine gute Therapie brauche. So was kann bei mir wieder vorkommen."

Die Geschworenen entscheiden, dass der Angeklagte immer zurechnungsfähig war und erkennen ihn auch des Mordes, der Vergewaltigung und der Störung der Totenruhe für schuldig. Das Urteil lautet 18 Jahre Haft. Der Verteidiger nimmt das Urteil an, der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD, Printausgabe, 2./3.10.2010)