Auch die alten Uniformen waren fesch, wie dieses Bild anno 1999 zeigt. Nun sind die Grünröcke verboten, zu oft stecken falsche Beamte drin.

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Wien - Kleider machen Leute, aber  eine Uniform noch lange keinen Polizisten. Um ganz sicherzugehen, hat das Innenministerium nun eine neue Uniformschutzverordnung (USV) herausgegeben, die erstmals - und rechtzeitig vor dem Fasching - auch das unbefugte Tragen der alten Kleidung von Sicherheitswache und Gendarmerie unter Strafe stellt. Damit soll verhindert werden, dass weiterhin falsche Polizisten in der Öffentlichkeit abkassieren.

Zur Erinnerung: Mit der Zusammenführung der Wachkörper vor fünf Jahren ging eine Vereinheitlichung in der Monturwirtschaft einher. Nach einer Übergangsfrist dürfen Exekutivbeamte in Österreich seit 2009 nur mehr die fesche, blaue Stehkragen-Uniform tragen, die "fünf Meter grüner Stoff" bei der Polizei und die "grauen Mäuse" der Gendarmerie sind endgültig passé.

Noch sehr präsent

Dennoch ist das alte Erscheinungsbild in der Erinnerung der Menschen immer noch sehr präsent. "Trägt jemand diese Uniformen in der Öffentlichkeit, ist durchwegs zu befürchten, dass er für ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gehalten wird", heißt es im Innenministerium. Bestätigungen dafür gab es bereits genug, immer wieder schlüpfen Betrüger in die alte Haut der Staatsgewalt und "strafen" vor allem ausländische Autofahrer ab. Zwei junge Steirer, die auf der Südautobahn "Streife fuhren", waren sogar mit Softguns als Dienstwaffen, einem Blaulicht und einem Folgetonhorn ausgerüstet. Nach der Anzeige eines misstrauisch gewordenen Lenkers aus Rumänien, dem sie 100 Euro abgeknöpft hatten, flogen die falschen Cops schließlich auf.

Bleibt die Frage, woher denn die alten Uniformen stammen. Die Antwort ist recht einfach und ein wenig peinlich für das Innenministerium: aus den Altbeständen für Sicherheitswache und Gendarmerie. Mit der Anpreisung "hochwertige, neue Ware, tausendfach im Einsatz erprobt" wurde eine breite Palette der abgelaufenen Dienstkleidung im renommierten Versandhandel feilgeboten. Und zwar für Schnäppchenpreise wie zum Beispiel fünf Euro für eine Dienstkappe. Nach "langen Verhandlungen mit dem Innenministerium" habe der Kunde exklusiv die Möglichkeit, "beste Qualität zum Sonderpreis zu kaufen", hieß es.

Zwei Wochen Gefängnis

Zumindest wurde aber darauf hingewiesen, dass amtliche Symbole entfernt werden müssten, wenn man in des Polizisten alten Kleidern auf die Straße gehe.

Auch in diversen Onlinegeschäften und auf Auktionsplattformen sind die alten Uniformen nach wie vor erhältlich. Manche Beamte verhökern die Teile sogar selbst. Ungesetzlich ist das nicht, Verkauf und Erwerb bleiben auch weiterhin erlaubt. Doch das Tragen in der Öffentlichkeit ist eben ab sofort untersagt. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von 360 Euro oder bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe.

Wer noch dazu, wie im Vorjahr gut zwei Dutzend Personen, tatsächlich als falscher Polizist auftritt und dabei erwischt wird, handelt sich eine strafrechtliche Anklage wegen Amtsanmaßung ein. Darauf stehen bis zu sechs Monate Haft.

Ausnahmen vom Uniformverbot gibt es weiterhin für "szenische Zwecke". Kottans und Rex' Kollegen dürfen also auch weiterhin in echten, ausgeliehenen Polizeiuniformen schnell ermitteln - ob in der alten oder neuen Panier, bleibt der Requisite überlassen. Sonst ist das Verbot vorerst mit 31. Dezember 2014 befristet. "Dann sollte nach heutiger Einschätzung keine Verwechslungs- und Missbrauchsgefahr mehr bestehen", ist man im Innenministerium überzeugt. (Michael Simoner, DER STANDARD-Printausgabe, 2./3. 10. 2010)