Wien - Der Anlegerskandal AvW wird die Behörden noch lange beschäftigen. Zwar ist nun einmal die Anklageschrift gegen Unternehmensgründer Wolfgang Auer-Welsbach fertig - in anderen Bereichen wird aber noch ermittelt.

So etwa in der Sub-Causa Bundeswertpapieraufsicht (BWA; bis 2002 Vorgängerin der Finanzmarktaufsicht FMA). Seit einem Monat ermittelt die Klagenfurter Staatsanwaltschaft nun gegen einen einstigen hohen BWA-Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. Grund: Die BWA hat die AvW 2000 geprüft, bereits damals fielen bezüglich der Kursbildung der Genussscheine massive Ungereimtheiten auf. Ein BWA-Jurist riet seinem Vorstand im April 2001 trotzdem von der "Einschaltung der Staatsanwaltschaft", also einer Anzeige gegen Auer-Welsbach, ab. Auer-Welsbach weist die (auch jetzt wieder gegen ihn erhobenen) Vorwürfe der Täuschung zurück, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Die nunmehrigen Ermittlungen gegen den Ex-Aufseher sind doppelt pikant: Es war die FMA, die ihre Vorgängerbehörde angezeigt und der Staatsanwaltschaft Dokumente übermittelt hat. Und: Sollten dereinst Verfehlungen festgestellt werden, öffnet das für die AvW-Geschädigten Tür und Tor zu Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich.

Die Ermittler sollen derzeit vor allem eruieren, ob es für das "jede juridische Grundlage entbehrende" Vorgehen der BWA (so heißt es im AvW-Gerichtsgutachten von Fritz Kleiner zu dieser Frage) doch eine Erklärung gibt - etwa in Form von Weisungen. Der ehemalige Aufseher selbst hat bei Aufkommen des Verdachts zum Standard gesagt: "Wir hatten gute Gründe für die Entscheidung. Ich weiß nicht, was da strafrechtlich relevant sein soll."

Allerdings war das bereits vor einem Jahr. Seither wandert der heikle Akt zwischen den Staatsanwaltschaften herum: Von Klagenfurt ging er nach Wien, nun landete er erneut in Klagenfurt. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2./3.10.2010)