Schneefall und Frost haben am Mittwoch mehrere Flughäfen in Europa zeitweise lahmgelegt. In Genf wurden bis 18.00 Uhr alle Starts und Landungen abgesagt, wie ein Sprecher des Airports mitteilte und in Frankfurt mussten 300 Flüge gestrichen werden. In London wurde der Flughafen Gatwick geschlossen, in Schottland Edinburgh und in Frankreich Lyon-Bron.

Räummannschaften waren im Einsatz, um die Start- und Landebahnen schnee- und eisfrei zu machen. "Wir hoffen, dass allmählich wieder Normalität kommt", sagte die Sprecherin vom Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport, Waltraud Riehemann, Mittwoch früh.

In den frühen Morgenstunden würden nur wenige Flugzeuge landen und starten, deshalb sei der Verkehr noch normal. Weil seit Montag mehrere Fluggäste am Airport in Frankfurt gestrandet waren, hat die Flughafengesellschaft etwa 400 Feldbetten bereitgestellt. "Momentan sind aber nur noch wenige Passagiere am Flughafen", so die Fraport-Sprecherin. Die meisten seien in Hotels untergebracht.

Der Flughafen in Genf war am Dienstagabend wegen des starken Schneefalls um 20.30 Uhr geschlossen worden. Für die Reisenden der zehn betroffenen Flüge mussten in der Region Unterkünfte gefunden werden. In der Stadt waren am Dienstagabend gemäß Angaben eines Flughafensprechers allerdings keine Zimmer mehr frei. Zudem fuhren ab dem Flughafen weder Taxis noch Busse. Erschwerend kam hinzu, dass eine Störung den Bahnbetrieb während mehreren Stunden vollständig lahmlegte. Rund 200 gestrandete Flugpassagiere mussten in Zivilschutzräumen untergebracht werden, weitere 100 nächtigten im Flughafen.

Der Betrieb am Airport in Wien-Schwechat ist am Mittwoch indes ohne schneebedingte Flugausfälle routinemäßig verlaufen. "Der Winterdienst ist im Einsatz, wir haben die Situation gut im Griff", sagte Flughafensprecher Peter Kleemann. (APA)

Passagiere haben Anspruch auf Kost und Logis

"Sitzen gelassene Flug-Passagiere haben bei Flügen innerhalb oder mit Start bzw. Landung in der EU Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises oder auf alternative Beförderung", erklärte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner am Mittwoch. "Dabei ist es völlig gleichgültig, mit welcher Fluglinie der Flug hätte stattfinden sollen."

Nachdem Wetter-Ereignisse wie das heutige Schneechaos jedoch als "außergewöhnliche Umstände" gelten, haben Fluggäste keinen Anspruch auf zusätzliche Ausgleichszahlungen in bar, erklärte die Juristin. Passagiere haben Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate (Faxe oder E-Mails) und allenfalls die Kosten der Hotelübernachtung.

Außerdem können sie den schnellstmöglichen Weitertransport oder einen späteren Flug verlangen. "Bei mehr als fünf Stunden Verspätung oder einer Annullierung des Fluges haben Passagiere ein Rücktrittsrecht und können den Flugpreis zurückverlangen", erklärte die ÖAMTC-Juristin. Erreichen Reisende durch die Verspätung oder Annullierung des Fluges die Weiterreisemöglichkeit nicht, werden diese Kosten meist nicht ersetzt. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Veranstalter verantwortlich. (APA)