Wien - "Sitzen gelassene Flug-Passagiere haben bei Flügen innerhalb oder mit Start bzw. Landung in der EU Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises oder auf alternative Beförderung", erklärte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Dabei ist es völlig gleichgültig, mit welcher Fluglinie der Flug hätte stattfinden sollen."

Schneechaos gilt als "außergewöhnlicher Umstand"

Nachdem Wetter-Ereignisse wie das heutige Schneechaos jedoch als "außergewöhnliche Umstände" gelten, haben Fluggäste keinen Anspruch auf zusätzliche Ausgleichszahlungen in bar, erklärte die Juristin. Passagiere haben aber Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate (Faxe oder E-Mails) und allenfalls die Kosten der Hotelübernachtung.

Recht auf schnellstmöglichen Weitertransport

Außerdem können sie den schnellstmöglichen Weitertransport oder einen späteren Flug verlangen. "Bei mehr als fünf Stunden Verspätung oder einer Annullierung des Fluges haben Passagiere ein Rücktrittsrecht und können den Flugpreis zurückverlangen", erklärte die ÖAMTC-Juristin.

Erreichen Reisende durch die Verspätung oder Annullierung des Fluges die Weiterreisemöglichkeit nicht, werden diese Kosten meist nicht ersetzt. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Veranstalter verantwortlich. (APA)