Die Verfassungsrichter sollen nach Vorstellung der Banken nicht die Steuer selber überprüfen, sondern die Durchführungsregeln.

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Wien - Die heimische Kreditwirtschaft wehrt sich weiter gegen die Kursgewinnbesteuerung und macht jetzt mit ihrem angedrohten Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) ernst. Die Finanzinstitute sehen die Durchführbarkeit des Abzugsteuer-Konzepts in Verbindung mit einer Haftungsverpflichtung der Banken wegen einer großen Fülle ungelöster Einzelprobleme und Unklarheiten als zum Scheitern verurteilt an und rufen nun den VfGH an, teilte Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundesparte Bank und Versicherung der WKÖ, am Dienstag in einer Aussendung mit. An der Aktion seien alle Sektoren der Kreditwirtschaft beteiligt.

Dass die Durchführbarkeit des Abzugsteuer-Konzepts scheitern müsse, habe eine "eingehende Prüfung" ergeben, heißt es in der Aussendung. Die Banken kritisieren auch, dass die Regelung am vorletzten Tag des Jahres 2010 veröffentlicht wurde aber schon am 1.1.2011 in Kraft trat. In Deutschland habe die Einführung einer vergleichbaren Regelung zwei Jahre benötigt.

Völliges Neuland im Derivate-Bereich

Die betroffenen Institute seien zwar in Form einer Abzugssteuer mit einer Haftungsverpflichtung konfrontiert, wüssten aber "in vielen Fällen" nicht, wie sie sich verhalten sollen. "So wird etwa mit dem Derivate-Bereich völliges Neuland betreten", so Pichler. Außerdem verweist er auf das "Missverhältnis zwischen Einführungs- und Erhebungsaufwand" - der erwartete Steuerertrag stehe in keinem Verhältnis zu dem von den Banken erwarteten Aufwand von rund 260 Millionen Euro.

Die Verfassungsrichter sollen nach Vorstellung der Banken nicht die Steuer selber überprüfen, sondern die Durchführungsregeln. Auch sollen sie klarstellen, "wo die Grenzen für eine Verpflichtung Dritter zur Durchführung staatlicher Aufgaben liegen" so Pichler.

Ministerium: Wasserdicht

Das Finanzministerium hingegen ist zuversichtlich, dass dieses Gesetz "keinen Angriffspunkt bietet."
"Wir haben alle Lehren aus dem letzen Erkenntnis vor zehn Jahren gezogen und jetzt eingearbeitet", sagte Ministeriumssprecher Harald Waiglein. "In dieser Hinsicht sollte das wasserdicht sein." Mit den Banken und Experten habe es mehrere Gesprächsrunden gegeben, auch was die Kosten betreffe. Im Finanzressort ist man der Auffassung, dass die Kosten vertretbar sind. Es stehe aber jedem frei, die Höchstrichter anzurufen.

Mit dem seinerzeitigen Fall der SPESt (Spekulationsertragsteuer), die der Verfassungsgerichtshof Anfang des vorigen Jahrzehnts zu Fall gebracht hat, ist der jetzige Kampf der Banker nur bedingt vergleichbar. Damals wie heute war die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Steuererträgen einer von mehreren Angelpunkten. Damals hatten sich aber zwischen dem ersten Gesetzesplan und der Befassung der Höchstrichter die politischen Verhältnisse verschoben, sodass es auch kaum mehr politischen Rückhalt für eine solche Gesetzesinitiative gab. (APA)