Klagenfurt - Mit dem Urteil gegen den AvW-Gründer Wolfgang Auer-Welsbach ist ein erster Schlussstrich unter die wohl größte Pleite, die Kärnten je gesehen hat, gezogen. Zu Ende ist die Causa mit den acht Jahren Haft für den 55-jährigen Finanzzampano aber noch lange nicht. Die Justiz führt an die 20 weitere Personen als Beschuldigte, hier werden Folgeprozesse erwartet. Zudem geht das Rätselraten um die verschwundenen Millionen weiter.

Auer-Welsbach hat am Montag mit seinem umfassenden Geständnis im allerletzten Moment die Reißleine gezogen. Richter Christian Liebhauser-Karl honorierte die prozessverkürzende Aussage denn auch mit dem "Nachlass" von zwei Jahren gegenüber der möglichen Höchststrafe. Wie schon im BAWAG-Prozess hatte sich auch im AvW-Verfahren gezeigt, dass bei einer derart erdrückenden Beweislage ein totaler Konfrontationskurs der Verteidigung wohl der falsche Weg ist. Auer-Welsbachs erster Verteidiger Michael Sommer tat alles Menschenmögliche, um den Prozess platzen zu lassen, erst mit dem Wechsel zu Rechtsanwalt Franz Großmann änderte Auer-Welsbach die Taktik und kam im Gegensatz zu Helmut Elsner um die Höchststrafe herum.

Das Ende des Verfahrens heißt aber auch, dass die Suche nach verschwundenen AvW-Millionen wohl nicht weitergeführt und die Quote für die geschädigten Anleger nicht wirklich höher wird. Immerhin gestand Auer-Welsbach zu, dass für den Fall des Auftauchens bisher nicht bekannter Gelder diese für Schadenersatz verwendet werden dürfen. Prozessbeobachter rechnen allerdings nicht damit, dass es da noch Schätze zu heben gibt.

Juristische Behandlung für Genussrechte

Auch das Insolvenzverfahren der AvW Gruppe und der AvW Invest AG ist von dem Strafurteil nur am Rande betroffen. Masseverwalter Gerhard Brandl rechnet damit, dass die ganze Causa noch "zwei oder drei Jahre" dauern wird. Musterprozesse beim Obersten Gerichtshof (OGH) sollen klären, wie Genussrechte juristisch zu behandeln sind. Es ist nämlich nicht ganz eindeutig, ob sie als Fremd- oder nachrangiges Eigenkapital bewertet werden müssen. Die Masseverwalter haben ja eigens ein Gutachten eingeholt, die Rechtswissenschafter Georg Graf und Friedrich Rüffler konnten in ihrer neunseitigen Ersteinschätzung allerdings kein eindeutiges Ergebnis erzielen. Es seien "in rechtlicher Hinsicht wesentliche Aspekte unsicher", heißt es in dem Gutachten. Deshalb soll diese Frage vom Höchstgericht geklärt werden.

Die mehr als 12.500 Anleger werden jedenfalls 70 bis 80 Prozent ihres Investments abschreiben müssen. Auer-Welsbach hat in dem Prozess maximal 500 Euro pro Genussscheininhaber anerkannt, die den Geschädigten zurückgezahlt werden müssen. Bei 12.500 Geschädigten wären das lediglich 6,25 Mio. Euro an Schadenersatz. Wieviel beim Insolvenzverfahren insgesamt an Geld hereinkommen wird, ist noch nicht geklärt, die Masseverwalter rechnen mit rund 100 Mio. Euro.

Eine Hoffnung bleibt den Anlegern noch: Sie können auch bei den zu erwartenden Prozessen gegen andere Beschuldigte Ansprüche anmelden, etwa bei den Verfahren gegen die ehemaligen AvW-Vorstände Arnulf Komposch oder Hans Linz. Ob dabei viel zu holen sein wird, steht auf einem anderen Blatt. (APA)