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Unschuldig in U-Haft war Shangfeng Z. - Nun verklagt der vermeintliche "Massen-Schlepper" die Republik auf Schadensersatz wegen gesundheitlicher Schäden

Foto: dpa/Stephanie Pilick

Wien - Shangfeng Z. ist ein höflicher Mensch. Worte wie Justizskandal oder Polizeischlappe würden ihm nie über die Lippen kommen. Dabei hätte er allen Grund dazu. Er hat alles verloren, weil er zu Unrecht eines schweren Verbrechens bezichtigt wurde, und auch seine Gesundheit ist schwer angegriffen. Nun kämpft er um eine Millionenentschädigung.

Im Jahr 2004 hatte die Polizei einen erfolgreichen Schlag gegen die Schlepperei bekanntgegeben: Der in Wien ansässige chinesische Wirtschaftsberater Shangfeng Z. habe 1400 Chinesen illegal nach Österreich geschleust, lautete der Vorwurf, der zwei Jahre später im Strafprozess regelrecht zerbröselte. In Wahrheit half seine Agentur jungen Leute aus China, die in Österreich zur Schule gehen oder studieren wollten.

Konkurrenz und Intrige 

Wenn Chinesen hier eine Ausbildung machen wollen, müssen sie umfangreiche und komplizierte Behördenwege absolvieren. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Agenturen in Österreich, wie die von Herrn Z., und in China staatlich anerkannte Stellen, die gemeinsam die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Dazu gehören neben den Papieren ein sicherer Studienplatz, Unterkunft, finanzielle Garantien und eine Versicherung. Dafür zahlen chinesische Familien bis zu 130.000 Yuan, umgerechnet rund 13.000 Euro.

In der Branche gibt es aber auch Konkurrenz, Herr Z. dürfte zumindest teilweise einer Intrige zum Opfer gefallen sein. Im Strafverfahren wurde zudem auch klar, dass die Ermittler entlastende Hinweise nicht entsprechend bewertet hatten.

Aber zu diesem Zeitpunkt hatte sich Herr Z. bereits 14 Monate in Untersuchungshaft befunden. Mit handgeschriebenen Briefen versuchte er noch aus der Haft heraus verzweifelt, die falschen Vorwürfe zu entkräften. Schließlich erlitt er hinter Gittern nicht nur einen Gehörsturz, sondern auch einen epileptischen Anfall. Für alle Folgeschäden aus der Haft hat Herr Z. die Republik auf Schadenersatz von drei Millionen Euro geklagt. Das Verfahren gegen die Finanzprokuratur läuft noch.

Fragwürdige Beweise

Nach dem Freispruch vom Vorwurf der Schlepperei durchforstete Herr Z. die Akten, um draufzukommen, warum er plötzlich als Menschenschmuggler bezeichnet worden war. Unter anderem stieß er auf fragwürdige Beweisstücke, deren Herkunft sich niemals eruieren ließ.

Ein Verfahren wegen Missbrauchs der Amtsgewalt gegen einen der damaligen Ermittler wurde von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eingestellt. (Michael Simoner, DER STANDARD Printausgabe, 2.2.2011)

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