Der Verfassungsgerichtshof fühlt sich nicht zuständig, gegen den Lizenzentzug von Radio Wörthersee einzuschreiten.

Nun hofft der Privatsender, der im Verfahren eine Kaufoption der Styria verschwieg, auf seine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. (DER STANDARD; Printausgabe, 2.3.2011)