Der Nationalrat hat Dienstagabend eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz beschlossen. Die Koalition verspricht sich davon vor allem einen besseren Hochwasserschutz. So wird es Österreichweit künftig einheitliche Gefahrenzonen geben. Auf Basis dieser Pläne werden einheitliche Hochwassergefahrenkarten erstellt, mittels derer von jedermann Einsicht genommen werden kann, wie gefährdet sein Grund und Boden durch Hochwässer ist.

Ferner soll die ökologische Bilanz der österreichischen Gewässer verbessert werden - und zwar durch eine Verpflichtung der "Fischpassierbarkeit" bei neuen Querbauten, also Kraftwerken oder Hochwasserschutz-Anlegen. Bei bereits bestehenden Anlagen können die Länder entsprechende Änderungen verfügen.

Erleichtert wird etwa ein Turbinenaustausch. Solche Maßnahmen müssen nur noch angezeigt, aber nicht mehr in einem längeren Verfahren bewilligt werden. (APA)