Zum zweiten Mal hat ein Gericht in zweiter Instanz ein Urteil gegen Zahlscheingebühren gefällt, dieses Mal gegen den Mobilfunker Drei (Hutchinson 3G Austria). Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt Verbandsklagen gegen alle großen Mobilfunker wegen der umstrittenen Gebühr, hat aber auch schon gegen eine Tochter der UNIQA-Versicherung prozessiert. Dabei geht es um Gebühren, die Kunden bei der Bezahlung von Rechnungen mittels Zahlschein auferlegt werden. Seit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes am 1.11.2009 seien die Gebühren gesetzeswidrig, so der VKI in einer Aussendung.

Versteckte Extra-Entgelte

"Der tragende Gedanke der Regelung ist die Preistransparenz. Unternehmer sollen jene Kosten, die bei Abwicklung des Vertrages entstehen, in den Grundpreis einkalkulieren und nicht als Extra-Entgelte verstecken", so VKI-Rechtsexpertin Julia Jungwirth. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) habe in seinem neusten Urteil ausführlich begründet, dass Zahlscheinentgelte per Gesetz verboten sind.

Zwei Euro pro Erlagschein

Drei-Sprecherin Maritheres Paul kündigte gegenüber der APA an, vor Gericht weiter für die Einhebung der Gebühr kämpfen zu wollen. Außerdem werde diese - laut VKI handelt es sich um zwei Euro pro Erlagschein - weiterhin eingehoben. Vergangenen Monat hat das OLG Wien bereits gegen T-Mobile entschieden, die ebenso wie Drei nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien in Berufung gegangen waren. Auch T-Mobile ist gegen das Urteil des OLG in Revision zum Obersten Gerichtshof (OGH) gegangen, obwohl die Gebühr seit August 2010 nicht mehr eingehoben wird, sagte eine Sprecherin der APA.

Die VKI-Juristin hofft, dass noch dieses Jahr ein OGH-Urteil gefällt wird. (APA)