Wien - Die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes dürfte noch eine Weile dauern: Nach der Steiermark haben sich auch das Burgenland und Oberösterreich dafür entschieden, den Konsultationsmechanismus aufrecht zu erhalten, das heißt, es werden weitere Verhandlungen gewünscht. Es spießt sich am Geld, die Länder halten die vom Bund angebotene einmalige Anstoßfinanzierung von 3,6 Millionen Euro für zu gering.

Einmalige Anschubfinanzierung

Eine Novellierung des Gesetzes hin zu einem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz ist seit Jahren geplant, die Länder hatten aber aus Furcht vor zusätzlichen Kosten den Konsultationsmechanismus ausgelöst. In einer Verhandlungsrunde Ende Februar hatte Familienstaatssekretärin Verena Remler (ÖVP) den Ländern eine einmalige Anschubfinanzierung angeboten, die laut Modellrechnungen des Ministeriums den Mehrkosten für ein Jahr entspricht. Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich, Wien und Kärnten waren damit einverstanden, die anderen vier Bundesländer kündigten bis Ende März eine Entscheidung an.

Im Burgenland wird man den Konsultationsmechanismus nicht zurückziehen, teilte nun eine Sprecherin von Soziallandesrat Peter Rezar (SPÖ) mit. Grund dafür sei, dass die Anstoßfinanzierung bei weitem nicht ausreiche, um die entstehenden Mehrkosten zu decken: "Das geht sich nicht einmal ansatzweise aus. Außerdem ist der springende Punkt die Frage, was nächstes Jahr ist", so die Sprecherin. Man erwarte sich nun vom Bund einen Vorschlag, worin festgehalten ist, "wie sich der Bund das vorstellt". Ein Schreiben über die Entscheidung sei am Mittwoch nach Wien geschickt worden.

Mehr Mittel aus Finanzausgleich

Auch Oberösterreich lässt den Konsultationsmechanismus aufrecht und erteilt damit dem Vorschlag des Bundes keine Zustimmung. Man bleibe bei den geforderten vier Millionen Euro, die nun genau aufgeschlüsselt worden seien, und 35 zusätzlichen Dienstposten, hieß es am Donnerstag aus dem Büro des zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters Josef Ackerl (SPÖ). Mit den vom Bund für Oberösterreich vorgesehenen 800.000 Euro sei gerade einmal das geplante Vier-Augen-Prinzip durchführbar. Unterm Strich müsse es aus dem Finanzausgleich mehr Mittel geben.

Die Steiermark hatte schon vergangene Woche bekanntgegeben, dass man den Konsultationsmechanismus aufrechterhalten will. Zurückgezogen hat diesen hingegen Salzburg, allerdings nicht, ohne gleichzeitig trotzdem finanzielle Forderungen an den Bund zu erheben. (APA)