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Die Arbeit der Ranger zum Schutz der Elefanten kann den illegalen Handel mit Elfenbein nicht völlig unterbinden.

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Wien - Krokodiltaschen, Elfenbeinskulpturen oder in Alkohol eingelegte Schlangen: Wer derartige Souvenirs aus dem Urlaub mitbringt, macht sich mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbar. Denn der Handel mit Produkten geschützter Tiere ist im Artenschutzabkommen CITES streng reglementiert. Um Heimkehrern ein böses Erwachen bei der Zollkontrolle zu ersparen, kooperiert die Stadt Wien nun mit dem Verkehrsbüro bzw. den zum Konzern gehörenden Ruefa-Reisebüros.

Ruefa hat mit Unterstützung der Wiener Umweltschutzabteilung einen Info-Folder zum Thema Artenschutz entworfen, der über die Problemlage informiert, die wichtigsten Beschlagnahmungen sowie Kontaktstellen auflistet. Diesen Folder, der als Lesezeichen benutzt werden kann, werden Ruefa-Kunden in ihren Reiseunterlagen finden.

Verwiesen wird unter anderem auf die drohenden, zum Teil hohen Strafen und darauf, dass insgesamt 33.000 Arten im CITES-Abkommen aufgelistet sind. Manche dürfen mit Genehmigung gehandelt werden, andere nicht. An die Reisenden wird appelliert, Souvenirs im Ausland vorsichtig auszuwählen und im Zweifelsfall kein tierischen oder pflanzliches Produkt zu kaufen.

Oft sei es den Betroffenen nämlich nicht klar, dass sie verbotene Ware erstehen, hieß es heute. So sei etwa das Seepferdchen, das häufig in getrockneter Form angeboten werde, ein beliebtes, aber verbotenes Mitbringsel.

Jeder Reisende können einen Beitrag zum Artenschutz leisten, betonten Umweltstadträtin Ulli Sima (S) und Martin Bachlechner, Vorstandsdirektor der Verkehrsbüro Group, bei der Präsentation am Mittwoch. Empfohlen wurde, generell auf derartige Souvenirs zu verzichten, weil Reisenden meist nicht bekannt sei, welche Arten tatsächlich auf der Liste stehen bzw. ob eine Ausfuhr erlaubt ist. (APA)