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Lamin J. soll am Dienstag von seiner Familie getrennt und nach Gambia geflogen werden

Foto: APA/Hochmuth

Ein neuer Abschiebungsfall sorgt in Steyr für Aufregung. Der 21-jährige Lamin J., Vater zweier Kinder, soll am Dienstag nach Gambia abgeschoben werden. J. lebt seit fünf Jahren in Österreich. Seit mehreren Jahren lebt er in einer Partnerschaft mit einer Österreicherin, im Februar 2010 kam das zweite gemeinsame Kind zur Welt.

"Ausweisung zulässig"

J.s Asylantrag wurde im Dezember 2007 in erster Instanz abgelehnt, er legte Berufung ein. Die Tatsache, dass er zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes bereits im September 2008 bereits einen negativen Bescheid in Händen hielt, wertet die Behörde als Grund, das Familienleben für nicht schützenswert zu erklären. Denn: "Es war seit Beginn der Beziehung mit Ihrer österreichischen Lebensgefährtin, Frau Alexandra F., klar, dass ein gemeinsamer Verbleib in Österreich sehr unsicher war." Eine Ausweisung - und damit eine Trennung von Frau und Kindern - sei somit zulässig und vereinbar mit Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens. Die Bezirksverwaltungsbehörde Steyr, bei der J. im August 2008 einen Niederlassungsantrag einbrachte, schloss sich diesbezüglich der Einschätzung der Sicherheitsdirektion an.

"Grober Unfug"

Eine Vorgangsweise, die Peter Marhold, Rechtsberater beim Verein Helping Hands, im derStandard.at-Gespräch als "groben Unfug" bezeichnet. Angesichts des fünfjährigen Aufenthalts und des aufrechten Familienlebens "müsste jemand schon mehrfach vorbestrafter Großdealer sein", andernfalls sei sein Aufenthaltsrecht „ein klarer Fall". 

„Die Behörde macht denselben Fehler wie bei der Familie Komani", meint Marhold. Im Fall der achtjährigen Zwillinge, die gemeinsam mit ihrem Vater in den Kosovo abgeschoben worden waren, war die BH Steyr ebenfalls der Einschätzung der Sicherheitsdirektion gefolgt. "(Die ehemalige, Anm.) Innenministerin Fekter hat damals eindeutig festgestellt, dass das nicht ausreicht, und dass die BH den Fall eigenständig prüfen muss", so Marhold (derStandard.at berichtete). 

Selbstmordversuch in Schubhaft

Laut seiner Lebensgefährtin Alexandra F. hat J. in der Nacht auf Montag versucht, sich in der Schubhaftzelle das Leben zu nehmen. Ein Besuch bei ihrem Mann sei ihr verwehrt worden, da sich J. zurzeit in der Sicherungszelle befinde, sagte F. zu derStandard.at. Ein Amtsarzt sei verständigt worden, um zu klären, ob J. flugtauglich ist. F. hofft immer noch, dass ihr Mann hierbleiben kann: "In Gambia hat er niemanden mehr. Seine Familie lebt in Österreich."

Sollte J. tatsächlich abgeschoben werden, dann passiere dies "völlig zu Unrecht", ist Peter Marhold überzeugt: "Dann wird man ihn auf Staatskosten wieder einfliegen müssen" - wie einst die Komanis. (Maria Sterkl, derStandard.at, 1.8.2011)