St. Lorenz - Johannes Gaderer, Bürgermeister der Mondseegemeinde St. Lorenz, versteht die Aufregung nicht. "Umsonst ist gar nichts", meint der ÖVP-Kommunalpolitiker. Aus diesem Grund habe es für ihn auch keinen schalen Beigeschmack, wenn sich seine Gemeinde die Änderung eines Bauantrags bezahlen lasse. Unterhalb der Drachenwand sollen in einem natursensiblen Gebiet ein Hotel sowie luxuriöse Zweitwohnungen entstehen.

Das 50.000 Quadratmeter große Areal ist bereits seit Jahren als touristisches Gebiet gewidmet, der Hotelbau seit längerem in Planung. Zur Finanzierung des Vier-Sterne-Hauses will der Projektbetreiber nun zwölf Apartmenthäuser errichten. Eine Einmalzahlung von 800.000 Euro sowie jeweils 150.000 Euro für die folgenden 50 Jahre hat er in Aussicht gestellt. In der Sitzung des Gemeinderates im Juni hat dieser beschlossen, die Änderung des Bauantrags einzuleiten. Jetzt muss das Land Oberösterreich den Antrag prüfen.

Umweltanwalt Martin Donat hält diese "Erfolgsprämie" für ein unmoralisches Angebot. Seine Stellungnahme werde negativ ausfallen. So werde nicht nur die "unmittelbare Uferlinie" verbaut, sondern dahinter solle eine exklusive Lagune angelegt werden. Aber nicht nur die Verbauung sensibler Naturbereiche missfällt Donat. Für ihn ist das "ein schleichender Ausverkauf des Sees". Die öffentlichen Zugänge zum See würden immer weniger.

Dass die Gemeinde nach der Devise "Wer zahlt, schafft an" (Donat) handle, lässt der Bürgermeister freilich nicht gelten. Die Gelder sieht Gaderer als "Sicherstellung für die Gemeinde, dass das Hotel gebaut wird". Laut Tourismus-Verband MondSeeLand benötige die Ferienregion unbedingt ein Vier-Sterne-Hotel mit rund 200 Betten. Die jährlichen Zahlungen bezeichnet er als "Tourismusabgabe", die Einmalzahlung sei auch nicht ungewöhnlich. "Für gewisse Leistungen von Gemeinden muss überall gezahlt werden", erklärt er. Auch "Kanalanschlüsse sind nicht umsonst".

Die Gemeindeaufsicht des Landes weiß indes nichts davon, dass sich St. Lorenz die Bauplanänderung bezahlen lassen will. Dieses Vorgehen sei ungewöhnlich, heißt es aus dem Büro von Wirtschaftslandesrat Viktor Sigl. Da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, könne die Aufsicht des Landes die Rechtmäßigkeit aber nicht beurteilen. (ker, DER STANDARD; Printausgabe, 2.8.2011)