Das Ringen zwischen der EU-Kommission und Österreich um die Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) geht in eine neue Runde. Die Brüsseler Behörde hat Österreich und sieben weitere EU-Staaten am heutigen Donnerstag schriftlich zu Informationen über die Umsetzung der Richtlinie aufgefordert. Es sei "noch eine Reihe von Fragen" zu klären, teilte die EU-Kommission mit.

Österreich war bereits im Vorjahr zu einer Umsetzung der Richtlinie gemahnt worden, das unter anderem Vorschriften zur Werbung (einschließlich Produktplatzierung, Sponsoring und Teleshopping), zum Jugendschutz und zur Förderung europäischer Werke im Fernsehen enthält. Laut der EU-Kommission bedeuten die an Österreich, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn und Zypern verschickten schreiben nicht, dass diese Länder gegen die EU-Richtlinie verstoßen.

Bereits im März waren in einer ersten Runde 16 Mitgliedsstaaten zu Erläuterungen aufgefordert worden. Bei den drei restlichen EU-Staaten sind entweder Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden (Slowenien und Polen) oder die mitgeteilten Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie werden noch geprüft (Portugal). Die Richtlinie soll einheitliche Rahmenbedingungen im europäischen Fernsehmarkt und Rechtssicherheit schaffen, die kulturelle Vielfalt wahren, Kinder und Konsumenten schützen und den Medienpluralismus schützen sowie Hetze aus rassischen und religiösen Gründen bekämpfen. 

Fragen an Wien zu fünf Bereichen 

Wie Kommissionssprecher Jonathan Todd mitteilte, interessiert sich die Brüsseler Behörde vor allem für die Umsetzung der EU-Richtlinie in den folgenden fünf Punkten: Das Herkunftslandprinzip und rechtliche Fragen, die Regelungen bezügliche Werbung (einschließlich Produktplatzierung, Sponsoring und Teleshopping), grundlegende Bestimmungen wie die Regelungen gegen Verhetzung, die Frage der Kurzberichte bei Ereignissen von allgemeinem Interesse und schließlich die Kooperation zwischen den Regulierungsbehörden.

"Wir bei den anderen Mitgliedsstaaten, die solche Schreiben erhalten haben, hat die Kommission einige Fragen bezüglich der Erfüllung der Richtlinie durch die jeweiligen innerstaatlichen Gesetze", bestätigte Todd. Nähere Angaben zum Inhalt des an Österreich gerichteten Schreibens machte er nicht. (APA)