Bevor der Gesetzesentwurf zur Medientransparenz am Donnerstagnachmittag voraussichtlich im Verfassungsausschuss des Parlaments behandelt wird, hat der Rechnungshof in der Früh noch Kritik am Entwurf angemeldet. Die Kontrollinstitution befürchtet einen massiven Anstieg der eigenen Belastung sowie der des Verfassungsgerichtshofes, da künftig der Rechnungshof selbst halbjährlich eine Liste jener Rechtsträger veröffentlichen soll, die seiner Kontrolle unterliegen. Fühlen sich die Rechtsträger zu Unrecht auf der Liste veröffentlicht, sollen sie wiederum die Möglichkeit bekommen, sich beim Verfassungsgerichtshof zu beschweren.

Derzeit unterliegen rund 4.200 Rechtsträger der Prüfung durch den Rechnungshof. Die Veröffentlichung dieser Liste würde eine Sonderaufgabe des Rechnungshofes darstellen, die mit einem massiven Anstieg der Belastung verbunden wäre, heißt es in dem Schreiben des Rechnungshofes, das am Donnerstag früh unter anderem an die Klubobleute ging und der APA vorliegt. Die Möglichkeit der Verfahrensführung vor dem Verfassungsgerichtshof hält der Rechnungshof für unverhältnismäßig - sie stehe außerdem "im Widerspruch zu den derzeitigen Bemühungen um eine Entlastung des Verfassungsgerichtshofes im Zuge der Neuschaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz". (APA)