Wien/Graz -Ein vierjähriges Mädchen aus Wien, das bereits vor drei Jahren seiner Mutter weggenommen worden war und seither bei einer Grazer Pflegefamilie lebt, sollte Ende Jänner laut einem Gerichtsbeschluss zurück zur leiblichen Mutter. Das Jugendamt berief dagegen, ein Berufungsgericht hob das Urteil auf, wie das Ö1-Morgenjournal am Mittwoch berichtete. Ein langwieriger Rechtsstreit um die Kleine geht damit in die nächste Runde; schon bisher gab es eine Reihe von Gutachten, die einander widersprachen.

Grundsätzlich gebe es in letzter Zeit eine Tendenz von Gutachtern und Richtern, zugunsten der leiblichen Eltern zu entscheiden, sagt Martina Reichl-Rossbacher, Leiterin des Referats für Adoptiv- und Pflegeeltern (Mag Elf) der Stadt Wien. "Die Bindung der Kinder an die Pflegefamilien wird dabei zu wenig berücksichtigt." Die Suche nach Pflegeeltern, die ohnehin eine schwierige Rolle hätten, mache das nicht eben einfacher.

Schwierige Entscheidungen

Reichl-Rossbacher bestätigt damit eine Beobachtung der Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits, die dem Standard kürzlich sagte, dass bei Gerichtsverfahren "in vielen Fällen nur die Interaktion zwischen leiblichen Eltern und Kind begutachtet wird". Die Mag-Elf-Leiterin meint, Richter könnten sich oft nicht vorstellen, dass leibliche Eltern nicht imstande sein könnten, ihr Kind gut zu versorgen.

Sie plädiert daher für Fortbildungen für die Entscheider. Ein Kind sollte nur dann zu seiner Familie zurückkehren, "wenn man sieht, dass es ihm dort gutgeht". Gebe es auch nur ein Fragezeichen, könne man die Entscheidung nicht treffen. "Schließlich werden da keine Postpackerln hin- und hergeschickt."

Anwalt kritisiert Jugendamt

Die 17-jährige Mutter gebar Ende Februar 2007 ein Mädchen. Wie bei minderjährigen Müttern üblich lag die Obsorge ex lege beim Wiener Jugendamt. Das heißt, die junge Frau wurde laufend vom Jugendamt betreut. Mit der Volljährigkeit der Mutter gab es eine Gefährdungsabklärung, wie Herta Staffa, die Sprecherin der MA11, sagte. "Es wurde damals vernachlässigendes Verhalten festgestellt." Die junge Frau sei viel vor dem Computer gesessen, habe ihr Kind nicht beachtet, seine Bedürfnisse nicht wahrgenommen, so Staffa.

Stephan Podiwinsky, Anwalt der leiblichen Mutter, beklagte auf Ö1, dass die Wegnahme mit "Gefahr in Verzug" begründet wurde, dabei aber nie von Gewalt die Rede gewesen sei: "Tatsache ist, dass das Jugendamt bis heute nicht in der Lage war, zu erklären, worin die Gefahr in Verzug bestanden hätte."

Anfang 2009 zu Pflegefamilie nach Graz

Per Gerichtsbeschluss war das Mädchen Anfang Jänner 2009 zu einer Pflegefamilie nach Graz gebracht worden. Mit der leiblichen Mutter gab es 14-tägige Besuchskontakte für jeweils vier Stunden.

Seither wurden in dem dreijährigen Rechtsstreit zahlreiche Gutachten erstellt, die einander jedoch widersprachen. "Das ist für uns ein Dilemma", betonte Staffa von der MA11. Auch vonseiten der Familienrichter hieß es, dass es zunehmend schwieriger werde, aufgrund von unterschiedlichen Gutachten, zu einem Urteil im Sinne des Kindes zu kommen. "Ein Beziehungsabbruch ist für Kinder immer schrecklich", sagte Familienrichterin Doris Täubl-Weinreich.

Mutter sollte Kind zurückbekommen

Laut Ö1 soll die leibliche Mutter inzwischen einen Elternführerschein und ein Praktikum in einem Kindergarten absolviert haben. Das Gericht entschied daraufhin, das Kind Ende Jänner der leiblichen Mutter zurückzugeben. Die Pflegeeltern haben die Vierjährige darauf vorbereitet, ehe wenige Tage vor dem Umzug dem Einspruch des Jugendamts von einem Berufungsgericht stattgegeben wurde - und das Mädchen bis auf weiteres bei den Pflegeeltern bleibt.

"Das ist sicher ein Wahnsinn für die Mutter. Sie hat aus ihrer Sicht viel gelernt und jetzt bekommt sie ihr Kind erst recht nicht", meinte Staffa. "Darum geht es jetzt aber nicht. Unser Fokus liegt auf dem Wohl des Kindes." Das bald fünfjährige Mädchen sei bei der Pflegefamilie sozial gut eingebettet, geht in den Kindergarten, hat Freunde und stabile Beziehungen, meinte Staffa. Was wiegt schwerer: Dass das Kind nun aus seiner gewohnten Umgebung bei der Pflegefamilie zurück zur Mutter kommt - oder, dass es seine seither aufgebauten Bindungen weiter halten kann? Ein neues Gutachten soll nun klären, was die Trennung von der Pflegefamilie für das Mädchen bedeuten würde. (hei/APA, DER STANDARD, Printausgabe, 2.2.2012)