Die EU-Kommission hat der Fusion von Deutsche Börse und NYSE Euronext den wettbewerbsrechtlichen Riegel vorgeschoben. Die beiden Börsenbetreiber hätten zusammen in vielen Ecken des weitläufigen Finanzmarkts quasi eine Monopolstellung gehabt. Wenn 90 Prozent der gehandelten Derivate auf deutsche Anleihen von nur einer Börse abgewickelt werden, ist es mit Wettbewerb nicht mehr weit her. So weit, so logisch.

Doch dass der Deal gescheitert ist, liegt nicht an der kartellrechtlichen Realität. Die Kommission hat in den mehr als 4900 Fusionkontrolle-Verfahren nur 21-mal Nein gesagt. Es hätte sicherlich einen Kompromiss gegeben, etwa den Verkauf von Teilen des neuen Konzerns. Zudem wären die beiden Börsen nicht der erträumte Finanzmarkt-Champion geworden. Der Wertpapierhandel findet längst abseits der Börsen statt. Banken mischen mit eigenen Handelsplätzen ebenso mit wie die riesigen Vermögensverwalter. Wettbewerb gäbe es also genug.

Es bleibt der bittere Beigeschmack, dass die Fusion an Protektionismus gescheitert sein könnte. Die Landesregierung in Hessen, Aufsicht der Deutschen Börse, unterstützte den Schritt nicht und berief sich auf rechtliche Bedenken; tatsächlich aber fürchtete sie den Bedeutungsverlust des Börsenplatzes Frankfurt. Dass sie trotz des globalen Wettbewerbs auf den Erhalt des lokalen Champions und nicht auf einen Kompromiss drängte, war ein Fehler. (DER STANDARD, Printausgabe, 2.2.2012)