Bild nicht mehr verfügbar.

Die Staatswaltschaft bat um die Aufhebung der Immunität Zinggls.

Foto: apa/Fohringer

Wien - Der Nationalrat hat zum Abschluss seiner Plenarsitzung vom Mittwoch einstimmig die Immunität des grünen Kultursprechers Wolfgang Zinggl aufgehoben. Der Antrag kam von der Staatsanwaltschaft, die wegen widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§118 StGB), Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§119 StGB), missbräuchlichen Abfangens von Daten (§119a StGB), Auskundschaftens eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§123 StGB) sowie Missbrauchs von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (§126c StGB) ermittelt.

Basis für die Untersuchung ist eine Anzeige des dienstfreigestellten Direktors der Wiener Kunsthalle, Gerald Matt. Dieser hatte eine Sachverhaltsdarstellung vorgelegt, wonach Daten von seiner Festplatte gestohlen worden seien. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun in diesem Zusammenhang gegen Zinggl. Der Grünen-Abgeordnete, der Matt wiederholt vorgehalten hatte, sich auf Kosten des Museums persönlich bereichert zu haben, hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. Ihm sei lediglich ein Datenstick zugespielt worden.

Verbotene Intervention untersucht

Ermittelt wird auch gegen Matt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht den Verdacht verbotener Intervention (§308 StGB) und Untreue (§153). Dabei geht es einerseits um Vorgänge bezüglich angeblich für Sponsorleistungen versprochener Staatsbürgerschaften, andererseits um den Vorwurf, Mittel der Kunsthalle für eigene Zwecke verwendet zu haben. Auch Matt sieht sich unschuldig. (APA)