Wien - Das könnte teuer werden: In Wien war ein Pensionist mit einer Klage erfolgreich, die er gegen die Wiener Linien angestrengt hatte. Grund der Beschwerde waren die unterschiedlichen Preise für Seniorenkarten. Sie wurden für Frauen zum Halbpreis angeboten. Im Dezember 2010 hat der Verfassungsgerichtshof diese Art der Diskriminierung von Männern für gleichheitswidrig erklärt. Falls das jetzt erfolgte Urteil rechtskräftig wird, könnte eine Welle von Schadenersatz-Klagen auf die Wiener Linien zukommen - die jetzt in die zweite Instanz gehen wollen.

Wie der Wiener Anwalt Helmut Graupner am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, hat der 1949 geborene Kläger 2010 und 2011 für seine Jahreskarten jeweils 458 Euro bezahlt. Frauen im selben Alter erhielten das Ticket um den halben Preis. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung laut Graupner zwar erst mit Ende 2011 aufgehoben, aufgrund des Vorrangs der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie sei diese Verordnung aber ohnehin nicht anzuwenden gewesen, zeigte sich der Jurist überzeugt.

Entschädigung für Diskriminierung: 500 Euro

Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat dem Mann demnach recht gegeben und ihm jenen Betrag zugesprochen, den er mehr bezahlen musste als gleichaltrige Frauen, also insgesamt 458 Euro. Zudem gab es noch eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung in der Höhe von 500 Euro.

Insgesamt, so berichtete der Anwalt, müssen die Wiener Linien für Schadenersatz und Verfahrenskosten etwa 2.000 bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Wiener Linien können laut Auskunft des Rechtsanwaltes berufen. Weitere Fälle sind, so wurde zudem betont, anhängig.

Wiener Linien gehen in zweite Instanz

Graupner verweist darauf, dass seit 1. Jänner dieses Jahres auch Männer die ermäßigte Seniorenjahreskarte ab einem Alter von 60 Jahren erhalten: "Dieses Urteil hat aber bestätigt, dass die Wiener Linien den bis dahin diskriminierten Männern nicht nur den erhöhten Jahreskartenpreis zurückzahlen müssen, sondern auch eine Entschädigung für die Diskriminierung zu leisten haben. Jeder Mann, der zwischen 60 und 65 eine Jahreskarte hatte, kann die Rückzahlung und die Entschädigung verlangen. Die Ansprüche verjähren drei Jahre nach der jeweiligen Zahlung."

Bei den Wiener Linien gibt man sich relativ gelassen: "Wir gehen in die zweite Instanz", betonte ein Sprecher auf APA-Anfrage. Denn man habe stets auf gesetzlicher Grundlage gehandelt, wurde versichert. Nach Änderung der Gesetzeslage hätten die Wiener Linien auch entsprechend darauf reagiert - und die Preise geändert. (APA)