Luxemburg - Europas Fußballligen können ihre in Datenbanken gestellten Spielpläne nicht urheberrechtlich schützen lassen, um Online-Diensten wie etwa Yahoo die gewerbliche Nutzung der Spielpläne zu verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Das Einstellen von Daten sei keine "originelle" Leistung, heißt es zur Begründung (Az: C-604/10)

Im aktuellen Fall stritten sechs Unternehmen, die die englischen und schottischen Fußballmeisterschaften organisieren, mit der Internetplattform Yahoo um Nutzungsentgelte für die Spielpläne. Yahoo erstellt anhand der Daten Nachrichten und Informationen zu den Fußballspielen und nutzt sie zur Organisation von Fußballwetten.

Keine schützenswerte "geistige Schöpfung"

Laut EuGH ist das Aufnehmen von zuvor erstellten Terminen in eine Datenbank keine schützenswerte "geistige Schöpfung", wenn Daten auf Grundlage von technischen Regeln eingestellt werden müssen, die für künstlerische Freiheiten keinen Raum lassen. Urheberrechtlich geschützt sei allenfalls die "Struktur" einer Datenbank und nicht deren Inhalt.

Der EuGH folgte damit der Rechtsansicht seines Generalanwalts Paolo Mengozzi. Er hatte darauf verwiesen, dass etwa Yahoo nur Rohdaten wie Datum, Uhrzeit und Mannschaften der einzelnen Begegnungen nutzen, nicht aber die schützenswerte Struktur der Datenbank. (APA/AFP)