Graz - Der steirische Soziallandesrat und Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Schrittwieser (SPÖ) zog am Donnerstag in Graz ein Jahr nach der Einführung der Mindestsicherung eine für ihn zufriedenstellende Bilanz: "Durchschnittlich beziehen monatlich rund 8.900 Personen in 4.450 Haushalten eine Unterstützung aus der Mindestsicherung, die mit Jahresbeginn evaluiert wurde", so Schrittwieser. Außerdem hätten rund 1.200 Personen - frühere Bezieher - in den Arbeitsmarkt integriert werden können und würden nun keine Mindestsicherung mehr benötigen. Kritik kam von Grünen und der KPÖ, die keine Grund zur Zufriedenheit mit der Regelung sahen.

Unter diesen 8.900 Personen sind auch rund 3.800 Kinder (38 Prozent), weitere 2.400 Personen (27 Prozent) beziehen die Mindestsicherung neben eigenen Erwerbsbezügen. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) als Nachfolge der Sozialhilfe - in der Steiermark für Erwachsene zwölfmal, für Minderjährige 14 Mal ausbezahlt - sei um die Hälfte weniger angestiegen als vom Bund mit 20 Prozent prognostiziert. Schrittwieser bezeichnete die BMS als "Trampolin in den Arbeitsmarkt", die vier in der Steiermark eingerichteten Produktionsschulen zur Heranführung ans Erwerbsleben seien auch von präventiver Wirkung, "dass es gar nicht erst soweit kommt, dass man die Mindestsicherung in Anspruch nehmen muss".

Kosten für Heizen und Strom ab März mitberücksichtigt

Schrittwieser sagte, mit März trete außerdem die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes in Kraft. Neben einer Vereinfachung der Berechnungsmethode würden künftig auch Kosten für Heizung und Strom beim Wohnbedarf berücksichtigt. Er löse damit sein Versprechen ein, entstandene Härten zu mildern". 99 Prozent der Bescheide zur BMS seien befristet, was bedeute, dass der Großteil der Betroffenen durch neue Bescheide in Genuss der höheren Sätze komme.

484 Regressverfahren

"Bisher wurden 151 Personen auf der Gesundheitsstraße ärztlich untersucht - drei Viertel erwiesen sich dabei als arbeitsfähig. Leider ist es auch schon vorgekommen, dass eine angebotene Beschäftigung trotz Arbeitsfähigkeit abgelehnt wurde", erklärte Schrittwieser. In 110 Fällen wurde daher wegen mangelnder Arbeitsbereitschaft die Mindestsicherung gekürzt. Seit Einführung der Mindestsicherung wird auch ein sozial gestaffelter Kostenrückersatz von Eltern bzw. Kindern eingehoben, beginnend bei einem Netto-Einkommen von 1.500 Euro monatlich. Mittlerweile wurde in 484 Fällen ein Regressverfahren eingeleitet.

Arbeitsaufnahme "funktioniert"

Laut AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe sind beim Arbeitsmarktservice rund 2.000 Mindestsicherungsbezieher zur Job-Vermittlung vorgemerkt. Bisher habe bei 1.023 Menschen die Arbeitsaufnahme funktioniert. 255 seien als Reinigungskräfte tätig, weitere in Gastro, Tourismus und Sozialdiensten, aber auch im Handel. Sieben Menschen hätten sogar eine Lehrausbildung begonnen. Ob das Verweilen im Arbeitsmarkt für alle nachhaltig sei, werde sich zeigen.

Grüne: Härtefälle nicht abgefangen

Die Grüne Landtagsabgeordnete Ingrid Lechner-Sonnek kritisierte, dass die Landesregierung sich weiterhin weigere, Härtefälle abzufangen. Anders als in Salzburg habe die steirische Landesregierung nicht auf die Kritik reagiert. "Der nur in der Steiermark eingeführte Regress hält viele Bedürftige davon ab, einen Antrag zu stellen", so die Grüne. Für KPÖ-Klubchefin Claudia Klimt-Weithaler sei das Gesetz trotz Novellierung unter dem Strich "eine Verschlechterung für alle, die Unterstützung benötigten", da die Hilfe unter der früheren Sozialhilfe bleibe. (APA)