Wien - Die Beschwerdestelle für Studenten bekommt einen neuen Namen: Mit dem Beginn des Sommersemesters wird die seit 15 Jahren bestehende Studierendenanwaltschaft, die seit Sommer durch das "Qualitätssicherungsrahmengesetz" erstmals gesetzlich verankert ist, zur "Ombudsstelle für Studierende".

Durch die neue Gesetzeslage können dort nicht nur Studenten aller Hochschultypen beraten werden. Die Ombudsstelle kann nun bei Problemen auch Empfehlungen an Hochschulorgane und Verantwortliche an den Hochschulen abgeben, wie es in einer Aussendung des Wissenschaftsministeriums heißt.

Aufgaben der Ombudsstelle werden wie bisher Service und Information von Studenten sowie das Aufspüren und - wenn möglich - Beheben von deren Alltagsproblemen sein. Die Beratung durch die Ombudsstelle ist kostenlos und gegenüber Dritten anonym. (APA)