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Nahe einer Lösung ist AUA-Chef Jaan Albrecht nicht.

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Andreas Bierwirth (li.), seit 2008 im AUA-Vorstandsteam, muss gehen, Aufsichtsratsvorsitzender Stefan Lauer (re.) will Karsten Benz (Bild unten) in die AUA-Führung holen.

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Karsten Benz.

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Wien - AUA-Vertriebsvorstand Andreas Bierwirth wird das Ende seines Vertrages im März 2013 nicht mehr an Bord der AUA erleben. Sein Abschied wird in der nächsten AUA-Aufsichtsratssitzung am 13. März beschlossen. Ihm soll laut Standard-Informationen Karsten Benz, Vertriebschef Europa bei der Lufthansa, folgen - ein Vertriebsprofi und knallharter Manager. Er war bereits als Nachfolger von Thierry Antinori im Gespräch, als dieser dann doch nicht AUA-Chef werden wollte.

Der Grund für Bierwirths Ablöse: heftige Meinungsverschiedenheiten mit den Vorstandskollegen Peter Malanik und Jaan Albrecht sowie Aufsichtsrat Stefan Lauer, der bei Lufthansa das Personalressort leitet. Albrecht und Malanik kennen einander seit langem aus gemeinsamen Zeiten beim Luftfahrtbündnis Star Alliance - und privat.

Benz leitete jahrelang den Lufthansa-Europa-Vertrieb in London, ehe er im Sommer 2011 nach der Neuorganisation des Konzerns unter Lufthansa-Boss Christoph Franz nach Frankfurt übersiedeln musste.

KV-Kündigung kam überraschend

Malanik und Albrecht müssen sich jedenfalls nach der einseitigen Kündigung des Kollektivvertrages auf einiges gefasst machen. Gewerkschafter bezweifeln, dass sich beide über die Folgen tatsächlich im Klaren sind. Insider sagen, Malanik verfolge dieses Ziel bereits seit zwei Jahren, sei damit aber nicht durchgekommen. Jetzt dürfte er Albrecht dafür gewonnen haben. Die Folgen könnten für das Unternehmen fatal sein und das Ziel, die Bord-Mitarbeiter in den billigeren Tyrolean-Kollektivvertrag zu transferieren, bei weitem verfehlen. Wie berichtet, soll in einer Sonderaufsichtsratssitzung in 14 Tagen darüber entschieden werden.

Gottfried Winkler, Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft Vida, sagte zum Standard, dass die AUA den KV sowie alle Zusatz-KVs gekündigt habe. Darunter falle auch das Sparpaket aus 2010, wonach die Mitarbeiter bis 2015 auf fünf Prozent ihrer Gehälter verzichten. Winkler: "Wir stehen zu den Vereinbarungen, uns hat nur überrascht, dass die AUA den im Zusatz-KV vereinbarten Gehaltsverzicht jetzt nicht mehr in Anspruch nehmen will."

Tyrolean-KV gilt nur für kleine Flieger

In der AUA gibt es zwei KVs, einen für AUA, einen für Tyrolean. Winkler bestätigte, dass die Gewerkschaft alle Maßnahmen prüfe - auch die Option der Kündigung des Tyrolean-KVs. Dagegen wehrt sich derzeit die Belegschaftsvertretung der Tyrolean.

Die Übertragung der AUA-Mannschaft auf den Tyrolean-KV hätte wohl massiven Einfluss auf den laufenden Flugbetrieb. Denn der Tyrolean-KV gilt nur für Flieger mit bis zu 110 Sitzplätzen, größere Maschinen müssen unter AUA-Logo fliegen. Wollte die AUA die Sitzplatz-Kapazitäten bei Tyrolean nach oben schrauben (um mehr als nur 110 Passagiere zu transportieren), "muss man den bestehenden Tyrolean-KV neu verhandeln", sagt Winkler - und verkneift sich darauf hinzuweisen, dass die Gewerkschaft dazu derzeit keine Veranlassung sehe. Es gebe dazu aktuell auch keine Verhandlungen auf Sozialpartnerebene.

KV-Kahlschlag könnte zu Einzelverträgen führen

Zum weiteren Prozedere: Winkler geht davon aus, dass die AUA-Beschäftigten gegen einen Wechsel in den Tyrolean-KV Widerspruch anmelden werden. Damit werden Abfertigungen (angeblich zwischen 400.000 und 600.000 Euro pro Person im alten KV) möglich. Hintergrund: Wenn sich die Einkommenssituation für die AUA-Mitarbeiter verschlechtert, wird die volle Abfertigung fällig.

Gewerkschaftsjurist Johann Ellersdorfer gibt zu bedenken, dass die Langstreckenpiloten mit KV-alt und Pensionskassenregelung von Tyrolean eins zu eins übernommen werden müssten. Akzeptiere Tyrolean das nicht, müsse bei der AUA Widerspruch angemeldet werden. "Dann bleiben die KV-alt-Mitarbeiter bei der AUA, so lang es sie gibt", verweist Ellersdorfer auf die Rechtslage.

Für die AUA-Mitarbeiter der Kurz- und Mittelstrecke gilt folgende Regelung: Diese können gegen ihren geplanten Transfer zu Tyrolean Widerspruch anmelden. Wenn sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern, wäre das wie eine Kündigung durch den Arbeitgeber, und die volle Abfertigung wäre fällig.

Sollten die transferierten AUA-Mitarbeiter weiter fliegen, dann müssten Einzelverträge abgeschlossen werden. Das wäre der administrative Super-GAU. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Printausgabe, 2.3.2012)