Der Bartenstein-Erlass von 2004 schränkt den laut Gesetz großzügigen Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt de facto auf ein Mindestmaß ein. Denn obwohl das Ausländerbeschäftigungsgesetz die Jobannahme bereits drei Monate nach Asylantragstellung vorsieht - womit Österreich die Vorgaben der EU-Asylwerberaufnahmerichtlinie von sechs Monaten übertrifft -, steht den Flüchtlingen aufgrund des Erlasses nur Saison- und Erntearbeit offen. EU-rechtlich ist das zulässig, weil besagte EU-Richtlinie nicht bindend ist.

Damit sind die derzeit 20.000 bis 25.000 Asylwerber in Österreich großteils zur Untätigkeit verurteilt - unter ihnen rund 2000 Minderjährige. Wie viele von ihnen eine Lehre anstreben, kann nur geschätzt werden. (bri/DER STANDARD, 1.5.2012)