Tripolis - Die libysche Regierung hat den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ersucht, sich bei der strafrechtlichen Verfolgung des Gaddafi-Sohnes Saif al-Islam für nicht zuständig zu erklären. Der Antrag auf Auslieferung des Sohnes des früheren Machthabers Muammar al-Gaddafi solle zurückgenommen werden, verlangten die Anwälte der Regierung in Tripolis am Dienstag. Um die Zuständigkeit für den 39-Jährigen, der in einem Gefängnis in Sintan, 180 Kilometer südlich von Tripolis, festgehalten wird, wird bereits seit Monaten gestritten.

Der Internationale Strafgerichtshof, der im Juni 2011 Haftbefehl gegen al-Islam erließ, will dem Gaddafi-Sohn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit den Prozess machen. Die Vorwürfe beziehen sich auf Taten, die nach dem 15. Februar 2011 während des Aufstandes gegen Gaddafi begangen wurden. Bisher ist nicht klar, ob die örtlichen Machthaber in Sintan dazu bereit sind, al-Islam nach Tripolis zu überstellen.

Die Aufständischen hatten im vergangenen Jahr nach monatelangen Kämpfen die Oberhand über Gaddafi-treue Truppen gewonnen. Gaddafi wurde am 20. Oktober unter ungeklärten Umständen von Rebellen in seiner Heimatstadt Sirte aufgespürt und getötet. (APA, 1.5.2012)