Wien - Österreich dürfte bald eine kleine Bank weniger haben. Der kriselnden Alizee Bank (früher M&A Bank) droht die Banklizenz abhanden zu kommen. Nach APA-Informationen deutet alles darauf hin, dass ein Konzessionsentzugsverfahren eingeleitet wird.

Hintergrund ist ein umstrittener Eigentümerwechsel, von dem die Aufsichtsbehörde nichts gewusst haben will.

Was bisher geschah: Ende März hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Bankverkauf gestoppt und in der Folge Verwaltungsstrafverfahren gegen die Neo-Eigentümer eingeleitet. Die neuen Aktionäre (ein Konsortium aus dem Ex-Innenminister Franz Löschnak, dem Ex-OMV-Chef und amtierenden Kapitalmarktbeauftragten Richard Schenz, dem russischen Transportunternehmer Andrej Kotchetkov und Ex-Finanzminister Andreas Staribacher) hatten es verabsäumt, der Behörde rechtzeitig die Absicht des Bankkaufs anzuzeigen, geschweige denn den erfolgten Deal selber.

Unter Kuratel

Die Bank, an der eine Zeitlang (bis 2008) auch der Investor Ronny Pecik beteiligt gewesen war, steht seit Weihnachten 2011 unter behördlicher Kuratel. Eine Regierungskommissärin wacht über die Geschäfte.

Die Aufsicht hat per Bescheid vom März von der Bank den Nachweis gefordert, dass die neuen Eigentümer den Qualifikationsanforderungen des Bankwesengesetzes entsprechen - den sogenannten Fit&Proper-Test. Das gilt als Konzessionsvoraussetzung.

Die Anwälte der betroffenen Bank haben sich beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid beschwert und aufschiebende Wirkung beantragt. Eines der Argumente betraf eine unscharfe Adressierung: Der Bescheid - also der Auftrag an die Geschäftsleitung zur Sicherstellung der Fit&Proper-Voraussetzungen der Eigentümer - wäre unerfüllbar, zumal Geschäftsleiter sich ihre Eigentümer auch nicht aussuchen könnten.

Bescheid aufgehoben

Die Aufsicht hob nun den alten Bescheid auf. In der Folge, so hieß es am Freitag in einer Mitteilung der Finanzmarktaufsicht, könne die FMA nun ein Verfahren nach Paragraf 70 Absatz 4 Zi 3 Bankwesengesetz (BWG) "in Bezug auf das Vorliegen der Konzessionsvoraussetzungen" einleiten.

Dazu gehöre, so die Aufsicht, in letzter Konsequenz die Zurücknahme der erteilten Konzession, "wenn andere Maßnahmen nach dem BWG die Funktionsfähigkeit des Kreditinstiuts nicht sicherstellen können".

Ein Konzessionsentzug dauert, ist ein solches Verfahren einmal eingeleitet, üblicherweise sechs bis zwölf Wochen. (APA, 1.6.2012)