Sieht sich entlastet, will das Schriftstück, das alle Vorwürfe entkräften soll, aber dennoch nicht herausgeben: Martin Graf

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Das Handelsgericht Wien widerspricht Aussagen des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ), wonach ein Prüfbericht zur Meschar-Privatstiftung Graf entlaste: Die Stellungnahme des neu bestellten Stiftungsprüfers, in den Berichten bislang als Gutachten bezeichnet, sei "im Ergebnis nicht ganz so eindeutig", sagt Gerichtssprecher Heinz-Peter Schinzel im derStandard.at-Gespräch. Zwar ist die zuständige Richterin derzeit auf Urlaub, Schinzel habe jedoch den Prüfbericht gelesen und komme zu dem Schluss, dass dessen Befund "weder in die eine noch in die andere Richtung" gehe. 

In den nächsten Wochen ist laut Gerichtssprecher mit keiner Entscheidung im Außerstreitverfahren zu rechnen: Weitere Untersuchungen könnten erforderlich sein, um zu klären, ob der Stifungsvorstand seine Pflichten verletzt hat. "Da braucht man noch Substrat", so Schinzel.

Nichts für Medien

Martin Grafs Büro hält sich zu dem Prüfbericht bedeckt: Medien, die um die Herausgabe des Berichts bitten, werden ohne Begründung abgewiesen. Allein die Austria Presse Agentur durfte das "Gutachten" lesen - musste aber im Gegenzug versprechen, es nicht an andere Medien weiterzugeben. Der Verfasser des Prüfberichts war am Montag für derStandard.at nicht erreichbar, laut seiner Kanzlei ist er bis Anfang August auf Auslandsurlaub. 

Martin Graf hatte behauptet, durch den Prüfbericht würden alle Vorwürfe entkräftet. Auch FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache erklärte Graf in einem "Österreich"-Interview für "voll rehabilitiert".

Wie berichtet hat Stifterin Gertrud Meschar ein Abberufungsverfahren gegen die derzeitigen Stiftungsvorstände beim Handelsgericht angestrengt. Vorstandsvorsitzender Martin Graf ist inzwischen zurückgetreten - sein Rücktritt wurde vor 14 Tagen wirksam. Weiterhin im Amt sind die FPÖ-Funktionäre Michael Witt und Alfred Wansch. Witt hat seinen Rücktritt zwar am 12. Juni angekündigt, diesen jedoch nie realisiert.

Unterdessen ist der Stiftungsvorsitz weiterhin vakant: Ein Nachfolger Grafs wurde zwar von Witt und Wansch vorgeschlagen, doch steht Meschar das Recht einer Stellungnahme zu, danach entscheidet die Richterin. Der Anwalt der Stifterin, Georg Zanger, weilt jedoch bis Anfang August auf Urlaub, die Nachbesetzung des offenen Vorsitzes wird sich also weiterhin verzögern. (Maria Sterkl, derStandard.at, 23.7.2012)