Wien - Der von der Meinl Bank wegen seines Gutachtens auf 10 Mio. Euro Schadenersatz verklagte frühere Meinl-Sachverständige Thomas Havranek hat im Mai die Republik Österreich aufgefordert, auf seiner Seite gegen Meinl in das Verfahren einzutreten. Das ist nun passiert, wie der "Kurier" (Donnerstag) unter Berufung auf den obersten Anwalt der Republik, Wolfgang Peschorn, berichtet. Damit stärke die Republik Havraneks Position.

Die Meinl Bank kommentiert dies in der Zeitung auf ihre Weise: "Der Staat hat wohl Angst, dass Havranek das Verfahren verliert und der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Denn üblicherweise verhält sich die Republik in solchen Fällen neutral", schlussfolgert Meinl Bank-Chef Peter Weinzierl.

Daran, so der "Kurier", will der Chef der Finanzprokuratur, Peschorn, gar nicht denken: "Wir sind deswegen auf Seiten Havraneks dem Streit beigetreten, weil die Meinl Bank in der Klage massive Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhebt." Jetzt habe die Republik im Verfahren eine Chance, selbst Beweismittel vorzubringen und ihre Position zu erläutern. Laut Peschorn kommt solch ein Streiteintritt des Staates gar nicht so selten vor.

Befangenheit Havraneks

Havranek wurde im Sommer 2008 von der Staatsanwaltschaft als Gutachter in der Strafsache Julius Meinl bestellt. Er sollte die Verbindung zwischen Meinl European Land, Meinl Bank und Julius Meinl V durchleuchten. Sein Vorgutachten führte am 1. April 2009 zur Verhaftung des Bankers Julius Meinl, der gegen 100 Mio. Euro Kaution tags darauf freikam. Die Meinl Bank stellet im Februar 2009 einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit gegen Havranek. Diesem wurde im September 2009 tatsächlich stattgegeben.

Die Meinl Bank hatte die Aussagen des Havranek-Gutachtens als "fachlich völlig unhaltbar" bezeichnet. Bankchef Weinzierl, der selber zum Kreis der Beschuldigten in der Strafsache zählt, begründete die 10-Millionen-Schadenersatzklage (Zivilverfahren) vom gegen Harvanek vom heurigen April mit einem erheblichen Reputations- und Einnahmenverlust. (APA, 1.8.2012)