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Wien - Nach langem politischem Tauziehen sollen Klein-Unternehmer nun doch ein Krankengeld bei lange andauernder Krankheit erhalten. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) am Montag in Begutachtung geschickt hat. Gleichzeitig wird damit den Zahnambulatorien der Krankenkassen ermöglicht, künftig alle Leistungen anzubieten, die auch die niedergelassenen Zahnärzte erbringen. Die Jahresgebühr für die E-Card wird künftig für Angehörige nicht mehr eingehoben, dafür wird sie für alle Versicherten künftig teurer.

Die große Mehrheit der heimischen Kleinunternehmer steht hinter dem Gesetzesvorhaben. Zwei Drittel sprechen sich dafür aus, wie eine Umfrage von SORA im Auftrag der Grünen Wirtschaft ergibt. Zwar haben sich die Grünen Geld bereits nach 14 Tagen gewünscht, die nun geplanten sechs Wochen seien aber zumindest ein "kleiner Schritt".

26,97 Euro pro Tag

Die Unterstützungsleistung beträgt 26,97 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Die Finanzierung erfolgt mittels Rückersatzanspruch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gegenüber der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in der Höhe von maximal 19 Millionen Euro.

Stöger freute sich in einer Stellungnahme darüber, dass es gelungen sei, eine langjährige Forderung der Betroffenen umzusetzen. Während andere Länder in Krisenzeiten bei Sozialleistungen kürzen, investiere Österreich in die Gesundheit der Menschen und stärke damit den Sozialstaat. Und auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) freut sich darüber. "Damit wollen wir den Unternehmergeist im Land fördern. Wer den Weg in die Selbstständigkeit wagt, soll gerade beim Krankengeld nicht mehr benachteiligt werden", wird er in einer Aussendung zitiert.

Die vom Gesundheitsminister mit dem Krankengeld für die Selbstständigen verknüpfte Ausweitung des Leistungsangebotes der Zahnambulatorien kommt nun ebenfalls. Damit können die Ambulatorien der Krankenkassen künftig alle Leistungen anbieten, die auch von den niedergelassenen Zahnärzten erbracht werden. Derzeit dürfen sie etwa festsitzenden Zahnersatz nicht machen. Stöger verwies darauf, dass die Patienten damit echte Wahlfreiheit bekommen und der Wettbewerb belebt werde.

E-Card valorisiert

Für die E-Card wird derzeit die jährliche Gebühr von zehn Euro nicht nur von den Versicherten, sondern auch für ihre mitversicherten Angehörigen eingehoben. Für die Angehörigen wird dieses "Service-Entgelt" künftig nicht mehr zu zahlen sein. Dafür wird aber für die Versicherten die Gebühr teurer werden. Der seit der Einführung der E-Card im Jahr 2005 gleich gebliebene Betrag von zehn Euro wird künftig jährlich valorisiert.

Nach langen Verhandlungen mit der Wirtschaft wurde nun auch Einvernehmen über das Krankengeld für Selbstständige erzielt. Selbstständig Erwerbstätige, die in ihrem Unternehmen keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, bekommen künftig in Anlehnung an das Krankengeld der Unselbstständigen eine Unterstützungsleistung bei lange andauernder Krankheit. Anspruch darauf besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit.

Breiterer Unfallversicherungsschutz

Außerdem wird mit der Novelle der Unfallversicherungsschutz für Wegunfälle, die sich auf dem Kindergarten- oder Schulweg ereignen, auf Personen ausgeweitet, denen keine "gesetzlichen", sondern nur "schlichte" Aufsichtspflichten obliegen. Das betrifft etwa die Nachbarin, die das Kind gefälligkeitshalber mit in den Kindergarten nimmt. Außerdem wird auch die Begleitung von Pflegekindern erfasst und unterliegt nun dem Unfallversicherungsschutz.

Die Information der Versicherten über die von ihnen in Anspruch genommenen Sachleistungen durch die Krankenversicherungsträger wird nun in der Regel elektronisch erfolgen. Nur wenn die Versicherten dies ausdrücklich beantragen, werden sie die Information weiterhin per Post zugesandt bekommen.

Aktualisiert wird die Liste der Berufskrankheiten. Künftig sollen nicht nur durch Erschütterungen hervorgerufene Erkrankungen, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen erfasst werden. Weiters sollen nicht erst Drucklähmungen der Nerven, sondern auch Druckschädigungen als Berufskrankheit gelten. Zudem werden auch chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze und Rhinopathie, eine Vorstufe des Asthma bronchiale, in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. (APA/red, 1.10.2012)