Wien - Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) will das aus dem Jahr 1975 stammende Strafgesetzbuch (StGB) von Grund auf modernisieren. Experten sollen dafür die Gesamtsystematik des Gesetzes evaluieren und Vorschläge für eine Runderneuerung machen, und zwar ohne politische Vorgaben, wie die Ministerin am Freitag in einer Pressekonferenz betonte. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Jänner 2015.

Die politische Debatte und den Beschluss des neuen StGB wünscht sich Karl erst nach der Nationalratswahl im Frühjahr 2014, zuvor soll in einer Enquete auch die Zivilgesellschaft eingebunden werden. Der Reformprozess solle nicht durch wahlkampfbedingten Populismus beeinflusst werden, meinte sie zum Zeitplan.

"Größte Reform seit 40 Jahren"

Die Experten unter der Leitung von Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek, darunter Strafrechtler sowie Vertreter der verschiedenen Juristen-Berufsgruppen und des Innenministeriums, sollen ergebnisoffen agieren. "Ich kann heute nicht sagen, was herauskommt", sagte Karl. Erst was zuletzt umgesetzt werde, falle unter die politische Verantwortung. Klar sei: "Das wird die größte Reform seit 40 Jahren."

Pilnacek zeigte sich entsprechend beeindruckt. "Das ist eine Aufgabe, die man durchaus als einen der Höhepunkte einer Karriere hier im Haus betrachten kann."

Die Notwendigkeit zur Reform begründete die Ministerin durch die laufenden Änderungen (insbesondere bei mit EU-Recht harmonisierten Regelungen) am Strafgesetzbuch, wodurch die Gesamtsystematik gelitten habe. Auch der öffentlichen Kritik an der Strafrelation von Delikten gegen Leib und Leben gegenüber Vermögensdelikten soll Rechnung getragen werden.

Identitätsdiebstahl

Zusätzlich sollen die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten und der Modernisierungsbedarf der Tatbestände untersucht werden, führte die Wiener Strafrechts-Vizedekanin Susanne Reindl-Krauskopf aus. So stelle sich etwa die Frage, ob man Tatbestände und Begriffe wie "Unterschiebung eines Kindes" oder "Sach- und Geldwucher" noch brauche. Andererseits gebe es Neues wie etwa den Identitätsdiebstahl auf Social Media.

Zur Frage der sexuellen Belästigung als Straftatbestand blieb Karl bei ihrer Linie und warnte vor der "schleichenden Verstrafrechtlichung der Gesellschaft". Auch hier wollte sie aber keine Vorgaben machen. Sie lasse sich von den Experten auch eines Besseren belehren, sagte die Ministerin. (APA, 1.2.2012)