Wien/Klagenfurt - Die Freisprüche, die das Wiener Straflandesgericht am vergangenen Montag im sogenannten Koloini-Prozess gefällt hat, sind rechtskräftig. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) wird dagegen keine Rechtsmittel einlegen. Das gab Behördensprecher Erich Mayer am Freitag auf APA-Anfrage bekannt.

In dem Verfahren war es um die Vermutung gegangen, der verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider habe zwei russische Geschäftsmänner zur Überweisung von insgesamt 1,9 Millionen. Euro auf ein auf sein Betreiben eingerichtetes Konto bei der Hypo Alpe Adria veranlasst, um damit die Formel 1-Karriere des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher sponsern zu können. Im Gegenzug habe Haider - so der Vorwurf der WKStA - mit Interventionen beim damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), bei der Ende 2006 verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) sowie Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) den zwei Russen die österreichische Staatsbürgern verschafft.

Urteil wird nicht bekämpft

Wie schon im ersten Rechtsgang, der auf Anordnung des Wiener Oberlandesgericht (OLG) wiederholt werden musste, wurden aber die beiden Russen und ein für sie tätiger Wiener Anwalt von der Bestechung ebenso freigesprochen wie Haiders langjähriger Protokollchef Franz Koloini vom Vorwurf der Geldwäsche. Das Gericht fand keine Anhaltspunkte für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts und bei Koloini keinen Beweis, dass er von einer angeblich verbrecherischen Herkunft der Gelder am Hypo-Konto gewusst hätte. Als er dieses auflöste, hatte Koloini den Überhang von 197.000 Euro auf zwei Sparbücher transferiert und im Anschluss Haider zum Teil bar übergeben, wobei er sich dabei vor Gericht auf eine Dienstanweisung des Landeshauptmanns berief.

Auf die Frage, weshalb die WKStA die Freisprüche diesmal nicht mehr bekämpft, erwiderte Behördensprecher Mayer: "Im ersten Rechtsgang hat es Formfehler gegeben. Diese wurden aus unserer Sicht beseitigt." Anklagebehörde und Gericht wären am Ende zu einer "unterschiedlichen Auffassung hinsichtlich der Beweiswürdigung" gekommen: "Wir müssen das akzeptieren." (APA, 1.2.2013)